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AgriRecover sammelt in diesem Herbst wieder Pflanzenschutzmittelverpackungen und nicht mehr nutzbare Pflanzenschutzmittel ein. Hier ein Überblick über die Aktion und ihre Erfordernisse.

PhytofarRecover hat sich jüngst in AgriRecover umgetauft. Hintergrund ist die Ausweitung der Einsammel- und Recyclingaktivitäten auf die Bereiche Düngemittel und landwirtschaftliche Biozide. Zusätzlich zur jährlichen Kollekte von Pflanzenschutzmittelverpackungen können in diesem Herbst auch nicht mehr nutzbare Produkte abgegeben werden. Die doppelte Aktion gilt nur für Produkte von Herstellern bzw. Vertreibern, die AgriRecover angeschlossen sind (Verpackungen mit AgriRecover-Logo).

Alle gewerblichen Benutzer sind gesetzlich dazu verpflichtet, sog. primäre Verpackungen im Rahmen der AgriRecover-Aktion abzugeben Dabei handelt es sich um Verpackungen (Dosen, Büchsen, Fässer, Aluminiumfolien, Kartons, ...), die unmittelbar mit einem Pflanzenschutzmittel in Kontakt gekommen sind.

Sekundäre Verpackungen wie z.B. Umkartons können, müssen aber nicht abgegeben werden, außer wenn sie mit dem Produkt in Kontakt gekommen sind. In diesem Fall werden sie als primäre Verpackung eingestuft und gehören in den Sack der nicht spülbaren Fraktion.

Wichtig: Die leeren Verpackungen müssen in Säcken von PhytofarRecover oder AgriRecover vom Benutzer persönlich (oder einem Arbeitnehmer des Betriebs) abgegeben werden. AgriRecover stellt daraufhin eine persönliche Abgabebescheinigung aus.