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Die erfolgreichste Maßnahme ist die Methode „geringer Viehbesatz“: 2013 waren mehr 29.000 ha für diese Methode gemeldet. Im neuen Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums wird diese Methode unter leicht abgeänderten Auflagen unter dem Begriff „Futterautonomie“ (MB 9) weitergeführt. Diese wird mit 100 Euro/ha vergütet. Voraussetzungen sind im Wesentlichen ein Viehbesatz von maximal 1,4 GVE/ha und der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel. Betrieben außerhalb von nitratgefährdeten Gebieten steht zusätzlich eine gelockerte Variante mit einer Viehbesatzobergrenze von 1,8 GVE/ha offen. Im Gegenzug wird die Vergütung auf 50 Euro/ha halbiert. In beiden Fällen ist die Prämie auf die Fläche begrenzt, die einem Viehbesatz von 0,6 GVE/ha entspricht. In Namür erhofft man sich eine Verzweieinhalbfachung der bisherigen Fläche mit geringem Viehbesatz auf 74.000 ha unter Futterautonomie-Vertrag im Jahr 2020.

Besonders hervorzuheben ist, dass 2013 knapp 6500 ha biologisch wertvolles Grünland unter AUM-Vertrag standen. Geht es nach den Vorstellungen der Wallonischen Region, dann soll sich diese Zahl bis 2020 verdoppeln.

 

AUM-Bilanz 2013, angestrebte Zielwerte 2020 und Höhe der Entschädigung