Bauherr haftet für Schulden!Zurück zu Themen >
Im Bausektor besteht für Auftraggeber von Arbeiten zu beruflichen/gewerblichen Zwecken eine Einbehaltungspflicht von Sozialversicherungs- und/oder Steuerschulden des (Bau-)Unternehmens, das mit den Arbeiten beauftragt wurde.
Die sog. gesamtschuldnerische Haftung für Steuer- und Sozialversicherungsschulden gilt für jedes Unternehmen und jeden Geschäftsmann, der Immobilienarbeiten zu beruflichen/gewerblichen Zwecken in Auftrag gibt. Sie gilt nicht für (Bau)Arbeiten im privaten Bereich bzw. zu privaten Zwecken.