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Das ursprüngliche belgische Pachtgesetz geht auf das Jahr 1969 zurück. Es wurde zuletzt 1988 geringfügig überarbeitet und ist bis zu der jetzigen Reform nicht mehr wesentlich abgeändert worden. Nachdem die Materie zum 1. Januar 2015 an die Regionen übertragen worden war, hat man sich in Namür unter dem Impuls des damaligen regionalen Landwirtschaftsministers René Collin unverzüglich daran gegeben, die bestehende Gesetzgebung zu modernisieren. Alle von der Materie betroffenen Interessengruppen sind in diesen Prozess einbezogen worden und am Ende eines langwierigen Prozesses von Beratungen und Verhandlungen hat man sich auf Änderungen geeinigt, die einen Kompromiss zwischen allen Parteien widerspiegeln. Es handelt sich um eine tiefgreifende Reform, da gleich mehrere Mechanismen des Pachtgesetzes grundlegend modernisiert werden.

Verpachten attraktiver machen

In Wallonien werden fast 70% der 716.000 ha landwirtschaftlichen Nutzfläche im Pachtverhältnis bewirtschaftet. Der Pachtvertrag ist daher der wichtigste Rahmen für die vertraglichen Beziehungen zwischen Landeigentümern (Verpächtern) und -bewirtschaftern (Pächter). Die aus dem Jahr 1969 datierende Gesetzgebung stand seit mehreren Jahren in der Kritik sowohl der Landeigentümer als der Landbewirtschafter. Zurecht, denn die gesellschaftlichen und die (land)wirtschaftlichen Strukturen haben sich in dem halben Jahrhundert der Existenz des Pachtgesetzes enorm verändert. Eine Modernisierung der Gesetzgebung war deshalb dringend erforderlich. Erklärtes Ziel der Reform ist es, das Vertrauen in das Pachtsystem wiederherzustellen, den Landeigentümer Anreize zur Verpachtung zu bieten, jungen Einsteigern in die Landwirtschaft den Zugang zu Pachtland zu erleichtern und generell den Rahmen für solide und faire Vertragsbeziehungen zwischen Verpächtern und Pächtern zu schaffen.

Drei Knackpunkte

Bei den Konsultationen mit den betroffenen Interessengruppen haben sich folgende Punkte als wichtigste Probleme herauskristallisiert:

  1. Das Fehlen schriftlicher Verträge stellte für beide Parteien einen großen Unsicherheitsfaktor dar, der die vertraglichen Beziehungen geschwächt hat.
  2. Die quasi unbegrenzte Weiterführung bzw. Übertragung des Pachtverhältnisses und damit verbundene Missbräuche haben zunehmend dazu geführt, dass frei gewordene Flächen nicht mehr verpachtet werden.
  3. Politik und Verwaltung hatten keinen Einblick in die Entwicklungen am „Pachtmarkt“, da kaum Informationen über die diversen Parameter und Kennzahlen verfügbar waren bzw. sind.

Bei der Reform des Pachtgesetzes hat man deshalb diesen Punkten besondere Aufmerksamkeit geschenkt.