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Die Verwaltung hat Anfang Februar die Formulare für die Flächenerklärung 2017 samt der dazugehörenden Fotopläne und Erläuterungsbroschüren verschickt.In folgenden Fällen muss die Flächenerklärung auf elektronischem Wege ausgefüllt und übermittelt werden:

  • wenn man eine neue AUKM-Verpflichtungen eingehen oder eine bestehende AUKM-Verpflichtungen ändern möchte;
  • wenn man die Auszahlung der Gelder laufender AUKM-Verträge (2. bis 5. Jahr) beantragen möchte;
  • wenn man für die Vergrünung Landschaftselemente als ökologische Vorrangflächen deklarieren möchte;

Ab dem kommenden Jahr kann die Flächenerklärung nur noch auf elektronischem Wege ausgefüllt und eingereicht werden.

Die elektronische Flächenerklärung ist zu finden unter https://agriculture.wallonie.be/paconweb/web/guest/home.

Stichtag für die Einreichung der Flächenerklärung 2017 in Papierform war der 31. März (per Einschreiben oder per Abgabe gegen Empfangsbestätigung bei der zuständigen Außendienststelle des Ministeriums in Malmedy).

Die elektronische Flächenerklärung muss spätestens am 30. April eingereicht werden.