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Im Einzelnen beinhaltet das Paket folgende Maßnahmen:

Freiwillige Marktregulierungsmaßnahmen

In Anwendung von Artikel 222 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) erlaubt die EU-Kommission Erzeugerorganisationen, Branchenverbänden und Genossenschaften, freiwillige Vereinbarungen über die Produktion bzw. das Angebot abzuschließen. Artikel 222 sieht diese Ausnahme vom Wettbewerbsrecht im Fall eines ernsten Marktungleichgewichts vor. Die Kommission betont, dass es sich um eine Ausnahmemaßnahme handelt.

Vorübergehende Erhöhung der staatlichen Beihilfen

Die Kommission ist bereit, eine vorübergehende Erhöhung der nationalen staatlichen Beihilfen zu akzeptieren. Den Mitgliedstaaten soll erlaubt werden, die Landwirte mit bis zu 15.000 Euro pro Jahr (statt pro drei Jahre) zu unterstützen und dies ohne globale nationale Obergrenze. Diese Maßnahme kann sofort und schneller umgesetzt werden als die Erhöhung der De-minimis-Obergrenze.

Verdoppelung der Interventionsobergrenze für Magermilchpulver und Butter

Die EU-Kommission will die bisherigen Interventionshöchstmengen für Magermilchpulver und Butter mit garantiertem Festpreis von 109 000 auf 218 000 t bzw. von 60 000 t auf 100 000 t erhöhen.

Stärkung der Erzeuger in der Kette

Die Rolle und die Stellung der Erzeuger in den Lebensmittelketten steht nach Aussage der EU-Kommission im Mittelpunkt ihrer Bemühungen. Die Arbeitsgruppe „Agrarmärkte“ soll im Herbst ihre Erkenntnisse und Empfehlungen für ein besseres Gleichgewicht in den Ketten vorlegen. Hochrangige nationale Vertreter sollen bis dahin speziell die Situation im Milchsektor untersuchen.

Unterstützung für den Schweinesektor

EU-Agrarkommissar Hogan ist bereit, ein neues Beihilfesystem für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch in Betracht zu ziehen. Die Modalitäten dieses Systems sowie ein Zeitplan für die Einführung müssen aber noch ausgearbeitet werden.

Beobachtungsstelle für den Fleischmarkt

Die Mitgliedstaaten hätten die bisherige Arbeit der Kommission in Sachen Marktüberwachung und Austausch wertvoller Informationen über die Markttendenzen gelobt, meint man in Brüssel erkannt zu haben. Nach dem Milchmarktobservatorium im Jahr 2014 soll deshalb nun auch eine Beobachtungsstelle für den Rind- und Schweinefleisch eingerichtet werden.

Internationaler Handel

Die EU-Kommission beteuert, sich der Empfindlichkeiten des Agrarsektors in den TTIP- und Mercosur-Verhandlungen bewusst zu sein. Man sei entschlossen, die Öffnung neuer Märkte für EU-Produkte zu fördern ohne die Interessen der EU-Landwirtschaft aus den Augen zu verlieren. Für sensible Produkte will die Kommission deshalb eine Sonderbehandlung durchsetzen.

Absatzförderung

Die EU-Kommission sieht in Werbekampagnen ein wichtiges Instrument, um neue Märkte zu erschließen. Für die Absatzförderung innerhalb der EU und in Drittländern sollen deshalb in diesem Jahr mehr als 110 Mio. Euro bereitgestellt werden. Davon wurden bereits im vergangenen September gut 30 Mio. speziell für den Schweinefleisch und Milchsektor vorgesehen. Dieser Betrag soll verdoppelt werden, um den Marktverwerfungen in diesen Sektoren Rechnung zu tragen.

Russisches Embargo / sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen

Die EU-Kommission räumt ein, dass sie in Sachen Aufhebung des russischen Embargos bisher wenig erreicht hat. Dafür seien aber bedeutende Fortschritte bei der Beseitigung ungerechtfertigter oder unverhältnismäßiger phytosanitäre Maßnahmen anderer Drittländern erzielt worden. Dies werde zu einem erheblichen Anstieg der Handelsströme beitragen.

Finanzinstrumente / Europäische Investitionsbank / Europäischer Fonds für strategische Investitionen

Im Dialog mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) will die EU-Kommission prioritär geeignete Finanzinstrumente entwickeln, um Landwirten und Verarbeitern zu helfen, in ihre Unternehmen zu investieren, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und die notwendigen strukturellen Anpassungen vorzunehmen. Die Mitgliedstaaten sollen ermuntert werden, die Möglichkeiten des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) in Bezug auf Investitionen in den Agrarsektor auszuschöpfen und die Möglichkeiten zur Schaffung von spezialisierten Plattformen für die Finanzierung durch die SIEF zu untersuchen.

Exportkredite

Die Kommission prüft derzeit die Machbarkeit von europäischen Ausfuhrkrediten, die die nationalen Systeme der Mitgliedstaaten ergänzen können. Diesbezüglich ist die Generaldirektion Landwirtschaft dabei, ihre Kontakte mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) und den zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten zu intensivieren.

Entwicklung des ländlichen Raums

Die EU-Kommission will mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um zu erkunden, wo und wie die Programme zur ländlichen Entwicklung angepasst werden können, um die Krise in der Landwirtschaft zu lindern.