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Traktoren, die nicht über eine Befreiung verfügen – sei es weil sie nicht (ausschließlich) landwirtschaftlich genutzt werden, sei es weil keine Befreiung beantragt worden ist –, müssen mit einer On Board Unit (OBU) ausgerüstet sein, die überall und jederzeit eingeschaltet sein muss, um die gefahrenen Mautkilometer zu erfassen.
Die Höhe der Kilometerabgabe richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht und der Euro-Emissionsnorm.
Die Tarife finden Sie hier.
Nun dürfte man davon ausgehen, dass landwirtschaftliche Traktoren, die nie mautpflichtige Straßen benutzen, keine Befreiung von der Kilometerabgabe benötigen. Doch weit gefehlt. Denn nach derzeitigen Stand der Dinge muss jeder Traktor ohne gültige Befreiung mit einem OBU ausgerüstet sein! Hier besteht noch dringender Klärungsbedarf.
Problematisch ist außerdem, dass der Antrag auf Befreiung nur über Internet gestellt werden kann. Zum einen ist es für viele Betroffene umständlich, die erforderlichen Dokumente scannen zu lassen. Zum anderen verfügen viele Landwirte nicht über eine eigene E-Mail-Adresse.