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Am 1. April tritt belgienweit eine Kilometerabgabe in Kraft. Sie gilt nicht nur auf Autobahnen und Schnellstraßen, sondern auch für bestimmte Regionalstraßen. Im hiesigen Raum sind zwei Straßen betroffen:

- die Regionalstraße N62 auf dem Teilstück zwischen der Autobahn bei St. Vith und der luxemburgischen Grenze und

- die Nationalstraße N3 (darunter das Teilstück von Battice bis zur deutschen Grenze mit der route Charlemagne und der Lütticher Straße).

Die Karte der mautpflichtigen Straßen finden Sie hier.

Im Prinzip wird die Kilometerabgabe für alle Fahrzeuge fällig, die für den Güterverkehr genutzt werden und deren zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t liegt. Landwirtschaftliche Traktoren können von der Maut befreit werden.