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Traktoren und Spezialfahrzeuge, die ausschließlich für die Landwirtschaft, den Gartenbau, die Forstwirtschaft und/oder die Fischzucht bestimmt sind, sind von der Kilometerabgabe befreit. Diese Befreiung ist nicht automatisch, sondern sie muss unbedingt vor dem kommenden 1. April extra beantragt werden.

Der Antrag kann nur elektronisch (d.h. über Internet) gestellt werden und der Antragsteller muss über eine E-Mail-Adresse verfügen!!!

Für selbstfahrende landwirtschaftliche Maschinen, die keine Güter transportieren können (z.B. Mähdrescher und Häcksler) muss keine Befreiung beantragt werden.

Der Antrag auf Befreiung von der Maut erfordert Angaben zum Fahrzeughalter (* = Pflichtfelder) und zum Fahrzeug, für das eine Befreiung beantragt wird (es ist möglich, mehrere Fahrzeuge nacheinander einzutragen).

Bei den erforderlichen Fahrzeuginformationen handelt es sich um:

- die Zulassungsnummer (Nummernschild) laut Zulassungsbescheinigung,

- die Freistellungskategorie („Agrar“ anklicken) und

- die vier letzten Ziffern der Fahrzeug-Identifikationsnummer des Fahrzeugs laut Zulassungsbescheinigung.

Anschließend muss eine Kopie der Zulassungsbescheinigung des Traktors hochgeladen werden. Hierzu muss diese vorab gescannt werden. Zulassungsnummer, Fahrzeug-Identifikationsnummer, Identität des Inhabers und die technischen Angaben des Fahrzeugs müssen gut lesbar sein.