GrundwasserentnahmeZurück zu Theme >
Nicht nur die eigentlicher Viehhaltung ist meldepflichtig, sondern auch einige andere daran gekoppelte Aktivitäten wie z.B. die Entnahme von Grundwasser oder die Lagerung größerer Mengen Heizöl bzw. Kraftstoff (über 3.000 Liter).
Wenn weniger als 10 m³ Grundwasser pro Tag und weniger als 3000 m³ pro Jahr entnommen werden, reicht eine Umweltgenehmigung der Klasse 3. Für Betriebe, die nach dem Erhalt ihrer Umweltgenehmigung eine Grundwasserentnahme beantragt haben, kann es sinnvoll sein, diese Aktivität mit in den neuen Antrag auf Umweltgenehmigung aufzunehmen. Sobald man die Grundwasserentnahme mit dem Kode 41.00.03.01 einträgt, stellt das System Fragen zur Grundwasserentnahme. Man sollte deshalb den alten Antrag zur Hand haben, um die erforderlichen Angaben eingeben zu können. Ähnlich kann man auch bei den Treibstofflagern verfahren.