Unbedingt Meldefristen von Gülletransfers beachten!Zurück zu Themen >
Betriebe, die nicht über ausreichende eigene Flächen verfügen, um ihren Bodenbindungssatz unter 1 zu halten, müssen die überschüssige Gülle anderweitig unterbringen. Es reicht nicht Verträge mit den Abnehmern zu schließen, sondern die Gülletransfers müssen auch vorab angemeldet und im Nachhinein bestätigt werden. Hierfür gelten bestimmte Fristen:
- Anmeldung: spätestens am Tag der Ausbringung (elektronisch) oder mindestens zwei Arbeitstage vorher (per Fax)
- Bestätigung: innerhalb von 15 Tagen nach der Ausbringung
Diese Fristen müssen unbedingt eingehalten werden, anderenfalls werden die transferierten Mengen nicht bei der Berechnung der Bodenbindung berücksichtigt.
Sowohl die Ausbringungsverträge als die Anmeldung und die Bestätigung von Gülletransfers können sowohl schriftlich anhand der entsprechenden Formulare als auch elektronisch über das Internetportal http://dps.environnement.wallonie.be/home/formulaires/agriculteur.html getätigt werden. Das Internetportal stellt die einfachste und schnellste Methode dar; hier können Gülletranfers sehr kurzfristig angemeldet werden (d.h. noch am Tag der Ausbringung). Bei schriftlicher Anmeldung (per Fax) muss die Anmeldung dagegen mindestens zwei Arbeitstage vor dem geplanten Datum erfolgen.
Bevor das Internetportal genutzt werden kann, muss eine Hürde genommen werden, die viele Landwirte wohl überfordern dürfte: die erforderliche Vorab-Registrierung. Dieser Schritt ist äußerst kompliziert, zumal diese Seiten nicht in deutscher Sprache verfügbar sind. Ist diese Hürde erst einmal genommen, ist das Abschließen von Ausbringungsverträgen und das Melden von Gülletransfers vergleichsweise einfach (diese Seiten sind auch in Deutsch verfügbar).