Am vergangenen Mittwoch hat der wallonische Landwirtschaftsminister René Collin mit der Agrofront die Auswirkungen der anhaltenden Dürre erörtert. Dabei wurden auch Vorschläge für Maßnahmen zur Unterstützung der Betriebe gemacht. Im Wesentlichen handelt es sich um Appelle und um Absichtserklärungen.
Minister Collin empfahl den von der Dürre betroffenen Landwirten, bei ihrer Gemeindeverwaltung die Einberufung der Kommission zur Feststellung der Ernteschäden zu beantragen. Deren Feststellungen sind eine wesentliche Voraussetzung für die Anerkennung der Trockenheit als landwirtschaftliche Katastrophe. Collin appelliert deshalb an die Gemeinden, den Anträgen der Landwirte schnellstmöglich Folge zu leisten.
Weitere Bedingungen für die Intervention des Katastrophenfonds sind:
- Die Feststellung der Schäden muss vor der Ernte erfolgen.
- Der Gesamtschaden auf regionaler Ebene muss sich auf mindestens 1,25 Mio. Euro belaufen.
- Der durchschnittliche Schaden pro Betrieb muss mindestens 5500 Euro betragen.
- Der Ertrag muss mindestens 30% unter dem Niveau des normalen Ertrags liegen.
- Die Dürre muss außergewöhnlich sein (d.h. mit einer Häufigkeit von mehr als 20 Jahre auftreten).
Das Königliche Meteorologische Institut wurde bereits kontaktiert, um zu überprüfen, ob die letztgenannte Bedingung erfüllt ist.
Ackerbetriebe, EU und Banken
Der Minister und die landwirtschaftlichen Verbände richten einen Appell an die Solidarität der Landwirte. Sie appellieren an die Ackerbauern, das bei der Getreideernte anfallende Stroh zu ernten und bei Bedarf als Futtermittel für die Rindviehhaltung anzubieten. Dies gilt auch für eventuelle andere Nebenprodukte, die auf diesen Betrieben anfallen. Sie können einen weiteren Betrag leisten, indem sie nach der Ernte der Hauptkultur Bodenbedecker anbauen, die später als Viehfutter genutzt werden können.
Die Ackerbetriebe können mit viehhaltenden Betrieben, denen Futter fehlt, Verträge über die Nutzung des Aufwuchses von ökologischen Vorrangflächen und bestimmten AUM-Flächen abschließen. Derzeit bemüht sich die Wallonische Region, von der EU-Kommission die Genehmigung für die vorzeitige Mahd dieser Flächen zu erhalten.
Minister Collin ist auch willens, Mitte Oktober einen höheren Vorschuss auf die Direktbeihilfen 2017 (75 statt 50%) und die AUM- und Biozahlungen (bis zu 85%) auszuzahlen, wofür aber ebenfalls die Zustimmung der EU-Kommission erforderlich ist.
Daneben untersucht Minister Collin auch die Möglichkeit einer finanziellen Sonderunterstützung der Viehhalter, um deren Mehrkosten im Bereich Futterankauf teilweise zu kompensieren.
Und nicht zuletzt appellieren der Minister und die Berufsverbände an den Bankensektor, dem Beispiel einer im Agrarsektor sehr aktiven Bank – gemeint ist Crelan – zu folgen und den von der Dürre betroffenen Betrieben unter gewissen Bedingungen eine Stundung der Kapitaltilgung von Investitionskrediten einzuräumen.
Als langfristige Maßnahme wird vorgeschlagen, dass die Anpassung an den Klimawandel einen Schwerpunkt der landwirtschaftlichen Forschung bilden soll.