Im vergangenen Jahr hat die FASNK BTV-3 belgienweit in rund 3.650 Viehbeständen nachgewiesen (1.770 in Wallonien und mehr als 1.870 in Flandern). Besonders betroffen waren Schafherden: 2024 hat Rendac in den Sommermonaten mehr als doppelt so viele verendete Schafe eingesammelt wie im Sommer 2023. Bei Rindern lag die Sterblichkeit im Vergleich zu 2023 um ein Drittel höher.
Es wird erwartet, dass das Virus auch in diesem Sommer grassieren wird. Um ein Bild von der Situation zu erhalten, hat die FASNK im Rahmen ihres jährlichen Winterscreenings im Dezember und Januar rund hundert Rinder- und ebenso vielen Schafherden auf die Anwesenheit des Blauzungenvirus untersucht. Dabei wurde ausschließlich der Serotyp 3 (BTV-3) nachgewiesen. Weder andere BTV-Serotypen noch der Erreger der epizootischen Hämorrhagischen Krankheit (EHD) scheinen demnach bisher bis nach Belgien vorgedrungen zu sein. Die FASNK warnt aber, sich nicht in Sicherheit zu wägen, da BTV-8 und MHE im vergangenen Jahr in Frankreich auf den Vormarsch in Richtung Norden waren und ein echtes Risiko besteht, dass diese beiden Krankheiten auch schnell bis nach Belgien verschleppt werden, wenn die Gnitzenaktivität wieder an Fahrt aufnimmt.
Die FASNK erinnert deshalb eindringlich an die Impfpflicht gegen die drei Viren. „Ziel ist es, die Arbeit unserer Landwirte und die belgischen Viehbestände wirksam zu schützen, die Ausbreitung des Virus auf unserem Territorium einzudämmen und die Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors zu erhalten“, so der föderale Landwirtschaftsminister David Clarinval.
Die Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit (Serotypen 3 und 8) gilt für Schafe und Rinder (ausgenommen Mastkälber), die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden. Rinder müssen zusätzlich gegen EHD geimpft werden. Als vollständig geimpft gelten Tiere, die bis zum 1. Juni 2025 alle Grundimpfungen erhalten haben und entsprechend in Sanitel registriert sind.
Die Impfstoffe kommen nach und nach auf den belgischen Markt. Im März und April werden erhebliche Lieferungen erwartet. Dass zu diesem Zeitpunkt bereits Tiere auf der Weide sind, dürfe die Viehhalter nicht von den Impfungen abhalten, warnt die FASNK, die betont, dass die Vorteile einer vollständigen Impfung von Weidetieren den zusätzliche Zeit- und Arbeitsaufwand für die Impfungen bei weitem überwiegen.