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Zurück zu Aktuelles >Grasaufwuchs auf fremden Flächen beweiden?


Wenn Rinder oder Kühe eine Parzelle beweiden, die normalerweise von einem anderen Landwirten genutzt werden, dann wird dies als Stickstofftransfer zwischen beiden Betrieben eingestuft. Die beiden Parteien sind deshalb verpflichtet, einen Beweidungsvertrag abzuschließen. Hier eine Zusammenfassung der administrativen Verpflichtungen.

Jeder Landwirt ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen Bodenbindungssatz von weniger als 1 einzuhalten und alle Importe und Exporte von tierischen Ausscheidungen zu melden. Dies gilt nicht nur für Transfers von Mist oder Gülle, sondern auch für die Ausscheidungen bei Weidegang auf fremden Flächen. Diese Transfers fließen in die Berechnung des Bodenbindungssatzes der beiden Betriebe ein. Hierzu müssen sie einen Beweidungsvertrag abschließen.

Wie ist der Vertrag zu erstellen?

Der Beweidungsvertrag kann auf Papier oder elektronisch erstellt werden. Das zu diesem Zweck erstellte Papierdokument ist bei der Verwaltung oder bei den Beratern von Protect’eau (vormals Nitrawal) erhältlich. Für die Erstellung eines elektronischen Vertrags sind die Schritte auf der DPS-Plattform nachzuvollziehen (http://dps.environnement.wallonie.be/home.html). Hiervon besteht allerdings (noch) keine deutsche Version.

Was muss der Vertrag beinhalten?

Unabhängig von seiner Form (Papierform oder elektronisch) müssen folgende Angaben eingetragen werden:
- die Kontaktangaben des Landwirten, der die Parzelle zur Beweidung überlässt,
- die Kontaktangaben des Landwirten, der die Parzelle als Weide nutzt,
- die Lage der beweideten Flächen (Adresse oder Nummer der Parzelle),
- die Art (Kategorie) und die Zahl der Tiere, die die Parzelle beweiden,
- die Dauer der Beweidung (Anzahl Weidetage) und
- die Gesamtstickstoffmenge, die dabei anfällt.
Zur Berechnung der anfallenden Gesamtstickstoffmenge muss der individuelle tägliche N-Anfall (siehe Tabelle) mit der Anzahl Weidetage und der Zahl der Weidetiere multipliziert werden.

Und dann?

Der in Papierform erstellte Vertrag muss der Verwaltung spätestens 15 Tage vor dem Auftrieb des Viehs auf die Parzelle zugestellt werden. Für elektronische Weideverträge gilt, dass sie vor dem Auftrieb erstellt werden müssen (konkret: spätestens am Vortag).
Der in Papierform erstellte Vertrag muss mindestens drei Jahre ab dem Ende seiner Laufzeit aufbewahrt werden.
Protect’eau bietet telefonische Hilfe beim Ausfüllen von Beweidungsverträgen an. Der deutschsprachige Dienst ist wochentags zu erreichen unter Tel. 0498/91.25.15. Benötigte Angaben sind die Erzeugernummer und die Adresse (Postleitzahl) des Landwirten, der die Parzelle zur Beweidung zur Verfügung stellt, sowie die Lage der Parzelle. Nähere Informationen erteilt Cynthia Taeter, Protect’eau (Tel. 0498/91.25.15).


Protect’eau

Nitrawal und PhytEauwal sind am 1. Februar 2017 zu einer neuen V.o.G. namens Protect’eau verschmolzen worden, um die Kräfte im Bereich Schutz der Wasserressourcen zu bündeln und zu intensivieren. Damit sind die Missionen im Rahmen des Programms zum nachhaltigen Stickstoffmanagement in der Landwirtschaft (PGDA) und des Wallonischen Programms zur Verringerung des Einsatzes von Pestiziden (PWRP) in einer einzigen Struktur zusammengefasst.