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Zurück zu Aktuelles >2016 wieder eine landwirtschaftliche Zählung


In den kommenden Wochen werden alle Landwirte schriftlich zur Teilnahme an einer landwirtschaftlichen Erhebung aufgefordert. Hintergrund ist eine EU-Auflage, wonach jeder Mitgliedstaat verpflichtet ist, detailliert Auskunft über die Struktur seiner landwirtschaftlichen Betriebe und seiner Produktionsmethoden zu geben.

In den vergangenen Jahren konnte der administrative Aufwand, der den Landwirten für statistische Erhebungen abverlangt wird, stark reduziert werden. Damit ist man nicht zuletzt auch den Forderungen der landwirtschaftlichen Verbände nachgekommen. Die meisten der erforderlichen statistischen Daten müssen nicht mehr von den Landwirten speziell im Rahmen einer Zählung übermittelt werden, sondern sie können diversen administrativen Datenbanken entnommen werden (Flächenerklärung, Sanitel, …). Trotzdem muss jedes Land alle drei bis vier Jahre eine sog. Strukturerhebung durchführen, um die administrativen Daten zu verfeinern. Diese Strukturerhebung gilt Kennzahlen und Eigenheiten, die nicht bereits anderweitig erfasst sind wie z.B. der Arbeitskräftebesatz, die Rechtsform des Betriebs, die Produktionsmethode, die Anwesenheit anderer nicht direkt landwirtschaftlicher beruflicher Zweige, das Boden- und Güllemanagement, usw. Die Ergebnisse der Strukturerhebung bilden sowohl auf nationaler wie auf europäischer Ebene die Referenz für die Analyse der Entwicklungen in der Landwirtschaft.

Nur nicht vorhandene Informationen

Die Umfrage, die vom föderalen Wirtschaftsministerium (FÖD Ökonomie) durchgeführt wird, wurde in Abstimmung mit den landwirtschaftlichen Verbände entworfen. Die Fragen beschränken sich auf Informationen, die noch nicht über andere administrative Quellen abgedeckt sind wie z.B. das Vorhandensein von Energiepflanzenkulturen oder die angebaute Kartoffelsorte. Bezüglich der Rindviehhaltung greift man wie in der Vergangenheit auf die Sanitel-Daten zurück. Trotzdem umfasst die diesjährige Strukturerhebung auch Fragen zum Viehbestand, da Sanitel nur grobe Angaben zu den Hauptkategorien liefert. Für einige Unterkategorien müssen die Angaben im Rahmen der Strukturerhebung vervollständigt werden, um den europäischen Anforderungen zu genügen. Dies gilt ebenfalls für die Daten zum Arbeitskräftebesatz, die einer Aktualisierung bedürfen.

Um die Belastung für die Landwirte auf ein Minimum zu beschränken, hat das Statistikamt die Fragenliste strikt auf das unerlässliche Maß beschränkt. Zudem wurde Wert auf einen einfachen Aufbau gelegt. Gewisse Angaben sind bereits eingetragen.