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Landwirtschaftsminister René Collin möchte den Anreiz der Agrarumweltmaßnahmen im Bereich des Ackerbaus erhöhen. Dazu sind sind folgende Änderungen beabsichtigt:

  • Die Vergütung für die Maßnahme MC7 (bepflanzte Ackerparzelle) wird von derzeit 600 auf 1200 Euro/ha verdoppelt. Damit soll der Anreiz dieser für den Umweltschutz als besonders wertvoll erachteten Methode (Schutz von Gewässern vor Dünge- und Pflanzenschutzmitteleintrag, Erosionsschutz, Bedeutung für die Kleintierfauna, …) erhöht werden.
  • Aus den gleichen Gründen wird die Vergütung für die Maßnahhme MC8 (bepflanzter Ackerstreifen) von derzeit 1.250 auf 1.500 Euro/ha aufgestockt.
  • Die Methode MB6 (umweltfreundlicher Ackerbau in Form des Anbaus einer ungedüngten und nicht behandelten Getreide-Leguminosen-Mischung) wird um eine zusätzliche Variante erweitert. Diese sieht vor, dass zum Schutz der Kleintierfauna ein Teil der MB6-Fläche nicht abgeerntet wird.

Es wird erwartet, dass die EU-Kommission diesen Änderungen zustimmt, so dass sie am kommenden 1. Januar in Kraft treten können. Landwirte, die ab 2018 einen Vertrag für diese Agrumweltmaßnahmen eingehen möchten, müssen bis spätestens 31. Oktober einen entsprechenden Vorantrag einreichen. Dies gilt im Übrigen für alle neuen AUM-Verträge.