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Zurück zu Aktuelles >ADISA-Investitionen: Ab sofort ein Jahr Frist!


Seit dem 1. Oktober 2015 ist eine neue Regelung für Investitionsbeihilfen (ADISA) in Kraft. Heute, mehr als acht Monate später, ist das System immer noch nicht operationell.

Eigentlich hätten all diejenigen, die im letzten Quartal 2015 einen Beihilfeantrag eingereicht haben, bis spätestens vergangenen 31. Mai darüber informiert werden müssen, ob ihr Antrag das Auswahlverfahren bestanden hat und beihilfefähig ist. Bis auf den heutigen Tag steht diese Entscheidung aus; das Auswahlverfahren für die betreffenden Anträge ist zwar abgeschlossen, nicht aber das Bewilligungsverfahren! Die betroffenen Landwirte sind somit weiter in Unkenntnis darüber, ob sie eine ADISA-Beihilfe für ihr Investitionsprojekt erhalten, geschweige denn wie hoch die Beihilfe gegebenenfalls ausfällt. Dies ist umso problematischer, als die Regelung die Auflage beinhaltet, die Investition spätestens am kommenden 30. Juni zu tätigen (Maschinenkauf) bzw. in Angriff zu nehmen (Bauten).

Auf Vorschlag von Landwirtschaftsminister René Collin hat die Wallonische Regierung nunmehr notgedrungen beschlossen, die Regelung rückwirkend abzuändern: Der 30. Juni als Stichtag für die Tätigung der Investition wird aufgehoben. Stattdessen gilt für alle bereits eingereichten und alle zukünftigen Anträge eine Frist für die Durchführung bzw. Inangriffnahme der Investition von einem Jahr ab dem Datum des Abschlusses des Auswahlverfahrens. Dieses Datum wird den Betroffenen mit der definitiven Bewilligung mitgeteilt.