Menu

Zurück zu Aktuelles >ADISA: Unhaltbare Verzögerungen


In Sachen Übernahme- und Investitionsbeihilfen liegt noch einiges im Argen. Insbesondere die Auszahlung der bewilligten Beihilfen kommt nicht voran. So warten manche Betriebe seit nunmehr fast anderthalb auf ihr (bewilligtes) Geld. Mitte Juni ist Minister Collin im wallonischen Landwirtschaftsausschuss zum Stand der Dinge in dieser Angelegenheit befragt worden. Er musste zugeben, dass in der Tat bis zum damaligen Zeitpunkt nur 7,6% der 209 positiv beschiedenen Anträge auf Übernahmebeihilfe zur Auszahlung gelangt sind. In Sachen Investitionsbeihilfen liegt der Anteil der ausgezahlten Beihilfen sogar nur bei 1,3%! Für die betroffenen Betriebe ist diese Situation unhaltbar.

Übernahmebeihilfe

209 Landwirten, die im Zeitraum 1. Oktober 2015 bis 31. Dezember 2016 einen Antrag auf Übernahmebeihilfe gestellt haben, sind spätestens am 31. März 2017 darüber informiert worden, dass ihr Antrag bewilligt worden ist.
- Bis 1. Juni 2016 ist die Beihilfe allerdings erst in 16 Fällen ausgezahlt worden.
- In 58 Fällen sind die Kontrollen abgeschlossen, so dass der Auszahlungsbescheid spätestens am 1. Juli zugestellt werden kann.
- In 72 Fällen läuft noch die Prüfung der eingereichten Belege durch die wallonische Verwaltung.
- In 63 Fällen haben die Antragstellen die erforderlichen Belege und Unterlagen noch nicht eingereicht.

Investitionsbeihilfen

In Sachen Investitionsbeihilfen sah die Situation am vergangenen 1. Juni folgendermaßen aus:
- Von allen im 1. Oktober 2015 bis 31. Dezember 2016 eingereichten Dossiers wurden bis zum 31. März 2017 1247 Anträge bewilligt.
- In 16 Fällen (1,3%) wurde die Beihilfe ausgezahlt.
- In 99 Fällen sind die Kontrollen so weit abgeschlossen, dass die Betroffenen am 1. Juli über die anstehende Auszahlung in Kenntnis gesetzt werden können.
- In 314 Fällen laufen die Kontrollen noch.
- In 818 Fällen ist entweder die Investition noch nicht getätigt oder sind die erforderlichen Belege und Unterlagen noch nicht eingereicht worden.
Der Minister merkt an, dass für die Auszahlung der Beihilfen keine Frist vorgesehen ist. Er rechtfertigt die Verzögerungen damit, dass die Wallonische Region angehalten ist, alle Investitionen nicht nur administrativ, sondern auch vor Ort zu kontrollieren. Hinzu kommt, dass die Kontrollen der Wallonische Region selbst einer Kontrolle unterzogen werden. Dazu wird eine Stichprobe von 5% der auszahlungsbereiten Anträge unter die Lupe genommen. Für die Betroffenen verzögert sich die Ankündigung der Auszahlung weiter.

Zielvorgaben

Minister Collin hat der Verwaltung nach eigenen Angaben Zielvorgaben gegeben:
- Die Entscheidungen bez. der Anträge auf Übernahmebeihilfen des 1. Trimesters 2017 sollen den Betroffenen bis spätestens 30. Juni und die auf Investitionsbeihilfen bis spätestens 15. Juli mitgeteilt werden.
- Für Anträge des 2. Trimesters 2017 wird der 30. September als äußerstes Datum des Bewilligungsbescheids angestrebt.
- Am anstehenden 1. Juli sollen die Beihilfen für 130 Übernahmedossiers zur Auszahlung gelangen; am 30. Oktober sollen mindestens 47 weitere Dossiers folgen.
- Die Auszahlung aller bewilligten Investitionsbeihilfen des Zeitraums vom 1. Oktober 2015 bis 31. Dezember 2016 soll am 1. Oktober abgeschlossen werden (insofern die erforderlichen Belege rechtzeitig eingereicht werden).