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Zurück zu Aktuelles >Administrative Vereinfachung in Sachen Beihilfen


Auf Vorschlag von Landwirtschaftsminister René Collin hat die wallonische Regierung einen Erlass verabschiedet, der mehrere bestehende Gesetzestexte leicht abändert und zusammenführt. Der Minister verspricht sich von dieser Vereinheitlichung eine administrative Vereinfachung.

U.a. werden die Definitionen der topographischen Elemente (Gräben, Teiche, Bäume, Hecken) weitgehend harmonisiert (bisher wurden diese Elemente je nach Gesetzestext unterschiedlich definiert).

Zu den „Vereinfachungen“ in Sachen Biolandwirtschaft und Agrarumweltmaßnahmen gehört, dass diesbezügliche Anträge ab sofort nur noch in elektronischer Form (PAC-on-Web) gestellt werden können. „Vereinfachend“ kommt hinzu, dass jeder Landwirt die Landschaftselemente in seiner Flächenerklärung einzeichnen muss.

Laut Pressemitteilung werden auch die Bedingungen für die Gewährung der Beihilfe für benachteiligte Gebiete vereinfacht.

Für Junglandwirte wird die Frist für das Einreichen von Anträgen auf Übernahmebeihilfe von 12 auf 24 Monate verlängert.

Außerdem können Inhaber eines nicht landwirtschaftlichen Hochschul- oder Universitätsdiploms laut neuer Regelung die Prüfung zum Nachweis ihrer landwirtschaftlichen Qualifikation ablegen, ohne dem Unterricht der Betriebsleiterschule gefolgt zu sein.

Als Anreiz für die gemeinsame Nutzung von Maschinen können Landwirte ab sofort Mitglied von zwei CUMAs mit dem gleichen Geschäftszweck sein, wobei beide CUMAs beihilfefähig sind.

Und schließlich können Berater ab sofort Adisa-Beihilfeanträge als Bevollmächtigte einreichen.