Landwirte, die eine finanzielle Entschädigung für die von der Dürre 2020 betroffenen Kulturen erhalten möchten, müssen einen Antrag auf Entschädigung einreichen und zwar ausschließlich via PAConWeb.
Weshalb eine neue Prozedur?
Die neue Prozedur für das Einreichung des Entschädigungsantrags ist keine neue administrative Hürde, die man den Landwirten auferlegt. Vielmehr ist die Umstrukturierung des Bearbeitungsverfahrens eine Lehre, die die Verwaltung aus der (schwerfälligen) Bearbeitung der Entschädigungsdossiers der Dürre 2018 gezogen hat. Von der neuen Prozedur verspricht sie sich (und den Antragstellern) eine deutliche Verkürzung der Bearbeitungszeit der Dossiers und infolgedessen auch eine schnellere Überweisung der Entschädigungsbeträge.
Welche Angaben?
Das Modul „landwirtschaftliche Schäden“ ist einfach und bedienerfreundlich gestaltet. Der Antragsteller muss lediglich die Angaben der von den Gemeindekommissionen zur Feststellung der Ernteschäden ausgestellten Protokolle eintragen (unter korrekter Zuordnung zu den in der Flächenerklärung 2020 angegebenen Parzellen). Darüber hinaus muss eine konforme Kopie der von der Gemeinde ausgestellten Feststellungsprotokolle hochgeladen werden. Achtung: Eine solche Kopie ist von jeder Gemeinde erforderlich, in denen der Antragsteller Flächen bewirtschaftet, für die er eine Dürreentschädigung beantragt.
Betriebe, die eine Versicherung gegen Klimarisiken abgeschlossen haben, die mindestens 50% ihrer Produktion deckt, müssen zudem eine Kopie ihrer Versicherungspolice 2020 beifügen.
Vollmacht erforderlich?
Wie für die Flächenerklärung müssen faktische Vereinigungen und Gesellschaften auch für das Modul „landwirtschaftliche Schäden“ einen Bevollmächtigten bezeichnen, der die Erklärung im Namen aller implizierten Personen unterschreibt. Achtung: Das Mandat für die Flächenerklärung ist nicht gültig für das Modul „landwirtschaftliche Schäden“; hierfür muss ein eigenes, spezielles Mandat ausgestellt werden (es kann aber um denselben Mandatar wie für die Flächenerklärung handeln)! Damit will die für die Bearbeitung der Dürreschadensdossiers zuständige Verwaltung Probleme und Fehlinterpretationen bezüglich Anträge ausschließen, die von anderen Verwaltungen bearbeitet werden. Das ist besonders wichtig bei Beihilfeanträgen, da die Auszahlung den GAP-Beihilfen sich sonst verzögern könnte.
Erklärungsvideos
Auf dem Landwirtschaftsportal der Wallonischen Region befinden sich seit kurzem neue, kurze Erklärungsvideos, die bestmöglich und vorbereitend bei der Einkodierung der Angaben helfen (Erklärung der 30%-Verlust-Regelung, Erklärung der vorbereitenden Schritte für die Verwendung des Moduls „Landwirtschaftliche Schäden“ sowie dessen Gebrauchsanweisung).
Hilfe
Bei Bedarf kann man die Hilfe der Außendienststelle des wallonischen Landwirtschaftsministeriums in Malmedy in Anspruch nehmen. Hierzu ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Die Dienststelle ist von montags bis freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr telefonisch unter 080/799.256 zu erreichen.
Aufgrund von Covid-19 wird eine Fernunterstützung bevorzugt (Teilen des PC-Bildschirms mit einem Bediensteten der Verwaltung). Ein Empfang in den Büros der Dienststelle ist auf Sonderfälle beschränkt und unterliegt einer strikten Prozedur:
- vorherige Terminvereinbarung
- strikte Einhaltung der Abstandsregeln und Hygieneschutzmaßnahmen
- Zutritt zur Dienststelle nur für Einzelpersonen (keine Begleitung)
- draußen warten, bis Einlass gewährt wird
- eigene Gesichtsmaske, die Nase, Mund und Kinn korrekt abdeckt.