Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich weiter nach Westen aus und nähert sich bedrohlich der französischen Grenze. In dieser Woche wurde die Seuche bei zwei Wildschweinen in der Überwachungzone mit verstärkter Kontrolle (zone d'observation renforcée) westlich von Virton nachgewiesen. Infolgedessen wird die Pufferzone (Zone tampon) nach Südwesten bis zur Grenze nach Frankreich ausgeweitet. Darüber hinaus hat Minister Collin auch eine Intensivierung der Bejagung und Vernichtung von Wildschweinen (u.a. durch den Einsatz von Fallen) angekündigt.
Im Regionalfernsehen TVLux äußert sich Landwirtschaftsminister René Collin in einem 15-minütigen Interview zur Situation an der ASP-Front (auf französisch).
Zur Erinnerung:
Das Gebiet mit Auflagen zur Bekämpfung der Seuche ist in zwei Zonen aufgeteilt.
In der Zone II (Hochrisikozone) zielen alle Maßnahmen darauf ab, absolute Ruhe im Wald zu gewährleisten, um zu verhindern, dass das noch vorhandene Schwarzwild abwandert und die Seuche verschleppt.
Diese Zone II ist unterteilt in eine Kernzone (zone noyau) und eine Pufferzone (zone tampon).
Maßnahmen Kernzone:
- Jagd- und Wildfütterungsverbot sowie Bewirtschaftungs- und Betretungsverbot sämtlicher Wäldereien
- aktive Suche nach verendeten Wildschweinen
Maßnahmen Pufferzone:
- Jagd- und Wildfütterungsverbot sowie Waldbetretungsverbot außer zur Waldbewirtschaftung (nach vorheriger behördlicher Genehmigung)
- aktive Suche nach verendeten Wildschweinen
- Abgrenzung durch Zäune (im Rahmen des Möglichen – bisher ca. 35 km)
Zone I bildet einen äußeren Ring um Zone II. Sie ist unterteilt in eine Überwachungzone (zone de vigilance) im Norden und eine Überwachungzone mit verstärkter Kontrolle (zone d'observation renforcée) im Süden.
In der Überwachungzone (zone de vigilance) muss das Schwarzwild ausgerottet werden. Für Jäger, Waldbewirtschafter und die Bevölkerung gelten keine Einschränkungen.
In der an das Großherzogtum und Frankreich angrenzenden Überwachungzone mit verstärkter Kontrolle (zone d'observation renforcée) sind die Jagdinhaber angehalten, Jagden zur Vernichtung des Wildschweinbestandes in ihrem Revier durchzuführen. Alle Jagdausübende müssen zudem einer Schulung in Sachen Biosicherheit folgen. Darüber gelten weitere Auflagen:
- aktive Suche nach verendenten Wildschweinen
- Bejagung von Schwarz- und allem anderen Wild nur mit „leisen“ Jadgmethoden (Ansitzjagd, Pirsch, Drückjagd)
- Meldepflicht für alle verendeten und erlegten Wildschweine
- Bergung aller erlegten Wildschweine durch Fachpersonal (Behördenmitarbeiter)
- Stichprobenweise Untersuchung erlegter Wildschweine auf ASP
- Verpflichtung einer Schulung in Sachen Biosicherheit, um zu jagen
- Waldbewirtschaftung und -betretung nur zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang