Mittlerweile sind alle 240 wallonischen Natura-2000-Gebiete offiziell ausgewiesen und die spezifischen Auflagen treten am kommenden 31. Dezember in Kraft. Grünland mit gravierenden Bewirtschaftungsauflagen (BE 2 und BE 3) wird mit 440 Euro/ha vergütet, für Grünland in der Bewirtschaftungseinheit BE 5 werden 100 Euro/ha angeboten.
Der Antrag auf Auszahlung der Natura-2000-Entschädigung muss über die Flächenerklärung 2018 beantragt werden; ein Vorantrag ist nicht erforderlich. Allerdings sollte man für Flächen in den Bewirtschaftungseinheiten BE 2 und BE 3 eine AUM „biologisch wertvolles Grünland“ (MC 4) in Erwägung ziehen. Für diese Bewirtschaftungseinheiten gilt eine Beweidungsverbot bis zum 16. Juni, das u.U. durch einen Bewirtschaftungsplan im Rahmen der Agrarumweltmaßnahme MC 4 umgangen werden kann.
Beweidung vor dem 16. Juni?
Das Nutzungsverbot vor dem 16. Juni ist die wohl gravierendste Einschränkung in den Bewirtschaftungseinheiten BE 2 und BE 3. Das Düngungsverbot und das Verbot der Schnittnutzung vor dem 16. Juni sind in der Regel nicht problematisch, da es sich zumindest bei den BE 2-Flächen meist um nasse/feuchte Wiesen oder Hanglagen handelt, die nicht befahrbar sind.
Es bestehen zwei Möglichkeiten, die Belegung der Parzelle mit Vieh vorzuziehen:
- Die Einhaltung eines geringen Viehbesatzes von maximal 1,0 GVE pro Hektar im Jahresmittel entsprechend maximal 2,0 GVE/ha im Durchschnitt der normalen Weideperiode (1. Mai bis 31. Oktober), wobei zu keinem Zeitpunkt ein Viehbesatz von 4,0 GVE/ha überschritten werden darf. Außerdem darf die Fläche zwischen dem 15. April und dem 1. Oktober weder gemäht noch gemulcht noch zwecks Verteilung von Maulwurfshaufen und Kuhfladen abgeschleppt werden. Diese Ausnahmegenehmigung muss in der Flächenerklärung durch Ankreuzen des Kästchens „alternatives Lastenheft“ aktiviert werden.
- Das Beweidungsverbot vor dem 16. Juni kann unter Umständen im Rahmen eines AUM-Vertrags „biologisch wertvolles Grünland“ aufgehoben werden. Aber Achtung: Laut Natura-2000-Gesetzgebung darf die Qualität des Lebensraums nicht beeinträchtigt werden. Es liegt im Ermessen des Natura-2000-Beraters von Natagriwal, zu beurteilen, ob dies im Fall eines Vorziehens der Beweidung gewährleistet ist. Der Abschluss eines solchen AUM-Vertrags beinhaltet somit nicht automatisch die Erlaubnis für eine frühere Beweidung. Auch muss man davon ausgehen, dass die Genehmigung der vorgezogenen Beweidung immer an die Auflage eines geringen Viehbesatzes geknüpft ist.
Für einen AUM-Vertrag „biologisch wertvolles Grünland“ auf BE 2- (und eventuell BE 3-Flächen) spricht die finanzielle Entschädigung, die mit 690 Euro/h für Flächen, die aus landwirtschaftlicher Sicht grenzwertig sind, durchaus attraktiv ist. In diesem Fall muss bis zum 31. Oktober ein AUM-Vorantrag gestellt werden. Außerdem muss schnellstmöglich ein Natura-2000-Berater von Natagriwal kontaktiert werden, damit dieser vor dem 31. Dezember ein Expertengutachten erstellen kann. Der Akzeptanz der Fläche als biologisch wertvolles Grünland dürfte im Fall von BE 2-Flächen grundsätzlich nichts im Wege stehen, da es sich laut Natura-2000-Ausweisung um wertvolle („prioritäre“) Lebensräume handelt.
Entschädigungen
Die Natura-2000-Entschädigungen (Tabelle 1) sind mit den meisten AUM-Entschädigungen ganz oder teilweise kumulierbar. Abstriche gibt es in all jenen Fällen, in denen sich die Auflagen der AUM und der Natura-2000-Bewirtschaftungseinheit überschneiden. Beispielsweise sind die Auflagen für BE 2-Flächen strenger als die für die AUM „naturnahes Grünland“, so dass die AUM-Entschädigung hinfällig ist und nur die Natura-2000-Entschädigung gewährt wird (Tabelle 2). Dies gilt auch für die biologische Bewirtschaftung: Für Bewirtschaftungseinheiten BE 2, BE 3 und BE 4 kann keine Bioprämie beantragt werden ; stattdessen wird die (höhere) Natura-2000-Entschädigung gewährt.
Fazit
Die AUM „biologisch wertvolles Grünland“ auf Natura-2000-Flächen mit strengen Auflagen (BE 2 und BE 3) ist finanziell attraktiv. Ziehen Sie deshalb den Abschluss eines AUM-Vertrags für derartige Flächen in Betracht. Wenn dadurch eine bestehende Verpflichtungen um mehr als 50% ausgeweitet wird, müssen Sie fristgerecht bis zum 31. Oktober ein Vorantrag einreichen. Kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Natagriwal-Berater, um die Situation zu erörtern.
Natura-2000-Entschädigungen
BE 2: 440 Euro/ha |
BE 3: 440 Euro/ha |
BE 4: 900 Euro/ha |
BE 5: 100 Euro/ha |
Kombination von Natura-2000- mit AUM-Entschädigungen und Bioprämien (Euro/ha)
|
AUM-Betrag |
Gesamtbetrag BE 5-Flächen |
Gesamtbetrag |
Gesamtbetrag BE 4-Flächen
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Naturnahes Grünland |
200 |
300 |
440 |
900 |
Überschwemmungsgrünland |
200 |
300 |
440 |
900 |
Biologisch wertvolles Grünland |
450 |
550 |
690 |
900 |
Futterautonomie < 1,4 GVE/ha |
100 |
200 |
540 |
1000 |
Futterautonomie < 1,8 GVE/ha* |
50 |
150 |
490 |
950 |
Bio-Umstellung erste 60 ha |
350 |
450 |
- |
- |
Bio-Umstellung > 60 ha |
270 |
370 |
- |
- |
Bio erste 60 ha |
200 |
300 |
- |
- |
Bio > 60 ha |
120 |
220 |
- |
- |
* außerhalb nitratgefährdeter Gebiete