Der Bauernbund fordert dringende Maßnahmen, um einen Zusammenbruch des Milchmarktes als Folge der Corona-Pandemie zu verhindern. Dabei bedarf es einer Kombination verschiedener europäischer Maßnahmen und Finanzierungen.
In den letzten Wochen haben die Milchindustrie und die Branchenorganisation MilkBE (in der auch der Bauernbund vertreten ist) große Anstrengungen unternommen, um die Kontinuität der wirtschaftlichen Aktivitäten in den Milcherzeugerbetrieben zu gewährleisten und die Logistik innerhalb der Milchkette aufrechtzuerhalten. Dabei war und ist hilfreich, dass sich die krankheitsbedingten Ausfälle von Arbeitskräften in den meisten Betrieben dank der strikten Einhaltung der Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften in Grenzen gehalten hat.
Nichtsdestotrotz verursacht die Corona-Krise im Milchsektor schweren wirtschaftlichen Schaden, weil bedeutende Teile der Nachfrageseite eingebrochen sind. Zwar hat sich die lokale Nachfrage für den Hausverbrauch gehalten, aber der Horeca-Sektor ist als Abnehmer komplett ausgefallen. Zudem sind Export und Exportlogistik schwieriger und teurer geworden. Für die Milcherzeuger, die mit lebenden Tieren arbeiten, ist der abrupte Verlust von Absatzmärkten besonders problematisch, weil man die Produktion – anders als Industrie oder Dienstleistungsgewerbe – nicht abrupt von heute auf morgen herunter- und später wieder herauffahren kann (und umgekehrt). Im Milchsektor ist es daher unerlässlich, die Milchverarbeitung aufrecht zu erhalten und Milchprodukte bei Bedarf einzulagern, um wirtschaftliche Verluste ebenso wie Lebensmittelverschwendung auf ein Minimum zu reduzieren.
Die Auswirkungen der Corona-Epidemie werden noch lange durchwirken. Die Milcherzeuger benötigen deshalb ein Maßnahmenpaket, das sowohl Beihilfen für die private Lagerhaltung als auch Anreize für eine zeitlich befristete, freiwillige Produktionsbeschränkung gegen finanziellen Ausgleich beinhaltet. Der Bauernbund spricht sich ausdrücklich gegen eine obligatorische Produktionsbegrenzung aus, da das gewünschte Ziel damit nicht so schnell und nicht so effizient erreicht wird wie mit einer freiwilligen Begrenzung.
Darüber hinaus würde eine obligatorische Produktionsbegrenzung auch das Potenzial für eine rasche Erholung der Milchproduktion nach der Corona-Krise beeinträchtigen. Die Entscheidung, eine Produktionsbegrenzung einzuführen, muss den Erzeugerorganisationen und ihren Mitgliedern überlassen werden. Sie sind am besten in der Lage um abzuschätzen, wie sich ihre spezifischen Absatzkanäle (lokale Konsumgüter, Exporte, Horeca, Industrie, ...) entwickeln. Denn einen Weg, der alle Probleme auf einen Schlag löst, gibt es nicht.
Die Beihilfe für die private Lagerhaltung von Milchpulver, Butter und Käse ist inzwischen auf europäischer Ebene aktiviert worden. Darüber hinaus sieht die EU-Kommission die Möglichkeit vor, dass Erzeugerorganisationen oder Branchenverbände Vereinbarungen zur Regulierung der Milchproduktion treffen können. Ein finanzieller Ausgleich ist dafür jedoch nicht vorgesehen. Der Bauernbund erachtet einen finanziellen Ausgleich aber als unerlässlich und er wird sich auf europäischer Ebene dafür stark machen.