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Die Niederlande, Luxemburg und Belgien haben sich darauf geeinigt, die Modalitäten für die Beweidung mit ausländischem Vieh praxisnäher zu gestalten. Bisher konnten nur Betriebe aus Grenzgemeinden Weiden im Nachbarland nutzen. Innerhalb der Benelux-Staaten hat ab sofort jeder Landwirt die Möglichkeit, eine Erlaubnis auf Beweidung im Nachbarland zu stellen. Die Möglichkeit ist aber wie bisher auf Weiden in einer Grenzgemeinde des Nachbarlandes beschränkt. Die Genehmigungen sind zeitlich befristet. Neuerdings werden sie für einen Zeitraum von 12 Monaten erteilt statt wie bisher nur für die Weideperiode (15. März bis 30. November).

Die grenzüberschreitende Beweidung ist seit den 90er Jahren geregelt. Oberstes Ziel ist es, das Risiko der Verschleppung von Tierseuchen in die Nachbarländern auf ein Minimum zu beschränken. Zu den Auflagen gehört u.a. die Pflicht, den Viehbestand vorab untersuchen zu lassen und gegebenenfalls zu impfen sowie Tierseuchen zu melden.