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Zurück zu Aktuelles >Biozide: Registrierung bestätigen!


In Belgien muss die Zirkulation von Biozide des sog. geschlossenen Handels für die Behörden nachvollziehbar und rückverfolgbar sein. Unter diesen Begriff fallen Produkte, die als ein Risiko für Mensch, Tier und Umwelt eingestuft sind. Der Handel darf diese Produkte deshalb nur an Personen abgeben, die als Benutzer derartiger Produkte bei den Behörden registriert sind. Betroffen von dieser Registrierungspflicht sind in der Regel auch viele Landwirte und speziell die Milcherzeuger. Denn im landwirtschaftlichen Bereich unterliegen rund 60 Produkte dem geschlossenen Handel. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Desinfektionsmittel, u.a. solche, die im Bereich der Melkanlagenreinigung und -desinfektion sowie der Euterhygiene (gewisse Dipmittel) eingesetzt werden. 

Die Registrierungspflicht besteht seit dem 1. Januar 2019 und die Registrierung ist einmalig, aber der Status als Benutzer muss jährlich bestätigt/verlängert werden. Die betroffenen Personen werden im Herbst von dem für die Angelegenheit zuständigen föderalen Gesundheitsministerium an diese Formalität erinnert. Normalerweise ist diese E-Mail Mitte Oktober versandt worden (schauen Sie u.U. im Ordner „unerwünschten Mails“ nach).  

Für die Bestätigung begeben Sie sich auf die Webseite https://www.health.belgium.be/de/gesloten-circuit und klicken Sie dort auf „Melden Sie sich an“. Damit ist die Registrierung automatisch bestätigt/verlängert, ohne dass Sie irgendwelche weiteren Schritte unternehmen müssen. Anschließen erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Falls Sie Ihr Passwort nicht mehr kennen, können Sie über diese Webseite ein neues Login anfragen.

Für den Fall, dass Sie noch nicht als Benutzer von Bioziden des geschlossenen Kreislaufs registriert sind, verweisen wir auf unser Gebrauchsanleitung für die Registrierung.