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Zurück zu Aktuelles >Blauzungenkrankheit steht vor der Tür


Frankreich hat am vergangenen Donnerstag einen Fall von Blauzungenkrankheit in der Gemeinde Estourmel ca. 40 km von der belgischen Grenze bestätigt. Die FASNK verzichtet vorerst auf die Ausweisung eines Sperrgebiets in Belgien, weil sie davon ausgeht, dass die Mücken, die den Erreger übertragen, derzeit noch nicht aktiv sind. Diese Maßnahme will die FASNK erst dann ergreifen, wenn die Krankheit in Belgien nachgewiesen wird oder wenn der Beweis erbracht ist, dass der Virus aktiv in der Grenzregion zirkuliert (sprich: wenn in Frankreich in Grenznähe zu Belgien neue Fälle hinzukommen).

Die Ausweisung eines Sperrgebiets beinhaltet, das Wiederkäuer dieses Gebiet nur verlassen dürfen, wenn sie geimpft sind oder wenn eine Blutuntersuchung den Nachweis erbracht hat, dass sie immun und nicht kontaminiert sind. Im Fall von trächtigen Tieren muss die Impfung bzw. der Nachweis der Immunität und der Nicht-Kontamination vor der Besamung erfolgt sein. Für Schlachtrinder gelten flexiblere Auflagen.

Die FASNK weist darauf hin, dass die Impfung das einzige effektive Mittel ist, um Wiederkäuer gegen die Blauzungenkrankheit zu schützen. Aus praktischen Gründen sollte man die Impfung unbedingt in den nächsten Wochen durchführen, solange die Tiere noch aufgestallt sind. Da der Impfschutz mindestens ein Jahr anhält, ist der Schutz mindestens bis zum Ende der Weideperiode 2017 gewährleistet.

Die Modalitäten der Impfkampagne sind die gleichen wie im Jahr 2016. Der Sanitärfonds stellt den Impfstoff kostenlos zur Verfügung, aber er muss durch den Tierarzt verabreicht werden.

Unterdessen wurde das Winter-Monitoring in den Betrieben gestartet. Um die BTV-Situation in Belgien zu beurteilen, werden in insgesamt 500 Betrieben, die nicht gegen die Blauzungenkrankheit geimpft haben, zehn Tiere der Altersklassen 12 bis 24 und 24 bis 60 Monate auf BTV untersucht.