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Zurück zu Aktuelles >Bodenbindung: Letzte Tage für Gülletransfers


Viehhalter, die nicht über ausreichend Flächen verfügen, um für das Rechnungsjahr 2019 unter einem Bodenbindungssatz von 1 zu bleiben, haben noch bis zum kommenden 31. März Zeit, um überschüssige Gülle im Rahmen von Ausbringungsverträgen bei Betrieben mit freien Kapazitäten unterzubringen.

Auf einer Webseite der wallonischen Region kann jeder Betrieb einsehen, wo er aktuell in Sachen Bodenbindung steht. Die Berechnung basiert auf den administrativen Angaben bez. Viehbestand, Flächenausstattung und Gülletransfers, über die die Verwaltung am 1. Februar verfügte.

Das Berechnungsmodul ist nur in Französisch verfügbar. Wir geben eine kurze Gebrauchsanweisung.

Hier geht's zum Berechnungsmodul.