Ende Oktober hat der föderale Landwirtschaftsminister David Clarinval die Einführung einer Impfpflicht für Rinder und Schafe gegen die Serotypen 3 und 8 des Blauzungenvirus (BTV-3 und BTV-8) sowie gegen das EHD-Virus, den Erreger der epizootischen Hämorrhagie bei Rindern, im kommenden Jahr beschlossen.
Nach Angaben von Minister Clarinval sind im zu Ende gehenden Jahr in Belgien insgesamt 23.000 Schafe und knapp 36.000 Rinder an der Blauzungenkrankheit oder deren Folgen verendet. Um im kommenden Jahr größere Schäden abzuwenden, drängt sich eine Impfung auf, die 2025 auch verpflichtend sein wird. Der Bauernbund hatte daraufhin eindringlich gefordert, dass der Staat zumindest einen Teil der Kosten übernimmt. Der Haushaltsausschuss des Parlaments ist dieser Forderung nachgekommen und stellt insgesamt 40 Mio. Euro zur finanziellen Entlastung der Rindvieh- und Schafhalter bereit. Der Bauernbund begrüßt diese Entscheidung.
In erster Linie dient die Impfung aller empfänglichen Tiere dazu, die Viehhalter vor schweren wirtschaftlichen Verlusten zu bewahren. Sie verfolgt aber auch den Zweck, die Ausbreitung des Virus zu begrenzen und den längerfristigen negativen Auswirkungen der Krankheit auf die Milchleistung und die Fruchtbarkeit vorzubeugen.
Praktisch
Die Impfkampagne 2025 kann anlaufen, sobald der entsprechende Gesetzestext im Staatsanzeiger veröffentlicht worden ist. Alle Rinder, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden, müssen dann gegen BTV-3, BTV-8 und EHDV geimpft werden. Ein Rind bzw. Schaf gilt als geimpft, wenn vor dem 1. Juni 2025 alle Grundimpfungen entsprechend den Herstellerangaben je nach verwendetem Impfstoff verabreicht worden sind und die Impfungen in Sanitel registriert sind. Ausgenommen von der Impfpflicht sind Tiere, die nach dem 31. Dezember geboren wurden, sowie vor diesem Datum geborene Mastkälber und Lämmer, die vor Juni 2025 geschlachtet werden. Dem Viehhalter steht es frei, diese Tiere zu impfen, aber für sie wird keine finanzielle Beihilfe gewährt.
Bereits 2024 durchgeführte Impfungen werden unter bestimmten Bedingungen berücksichtigt. Es wird deshalb empfohlen, sich bereits jetzt an den Betriebstierarzt zu wenden, um alle bereits durchgeführten Impfungen zu protokollieren, aber auch um die anstehenden Impfungen zu planen und Impfstoffbestellungen vorwegzunehmen.
Finanzielle Unterstützung
Die finanzielle Unterstützung der Viehhalter soll sich auf ca. 23,50 Euro (inkl. MwSt.) pro vollständig geimpftes Rind bzw. 7,00 Euro pro Schaf belaufen. Die Tierärzte erhalten eine pauschale finanzielle Unterstützung von 75 Euro pro Rinderbestand bzw. 50 Euro pro Schafherde.
Es ist geplant, dass die Beihilfe über die Tierärzte ausgezahlt wird. Diese sollen Anfang 2025 einen Vorschuss (und später den gesamten Betrag) erhalten und müssen die Rechnung ausstellen, die sie den Viehhaltern um den entsprechenden Betrag kürzen. Im Januar 2025 wird Arsia eine offizielle Mitteilung mit praktischen Informationen zur Impfung und zu den Modalitäten für die Gewährung der Beihilfe an alle Rundvieh- und Schafhalter verschicken.