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Die Föderalregierung hat eine Reihe von Sozialmaßnahmen verabschiedet, um die von der Corona-Krise schwer getroffenen Selbstständigen und KMUs zu unterstützen.

Für die hiesigen landwirtwirtschaftlichen Betriebe halten sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie (noch) in Grenzen. Trotzdem listen wir die Maßnahmen auf. Wir weisen darauf hin, dass es stets empfohlen ist, Kontakt mit der Sozialversicherungskasse aufzunehmen.

Die Unterstützungsmaßnahmen betreffen folgende Situationen:

  • für Arbeitgeber: Covid-19 wird als Grund für zeitweilige Arbeitslosigkeit aus höherer Gewalt und gegebenenfalls für zeitweilige Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen anerkannt.
  • für Arbeitgeber: Eine weitere Maßnahme betrifft Zahlungspläne für die Sozialbeiträge der Arbeitgeber, die mit dem LSS vereinbart werden sollen.
  • Weiter können Zahlungserleichterungen für die Mehrwertsteuer, die Quellensteuer und die Einkommens- und Körperschaftssteuer angefragt werden. Hinzu kommt die Möglichkeit der Senkung der Vorauszahlungen für Selbstständige.
  • Auch ein Aufschub und die Freistellung von der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige sind möglich.
  • Und nicht zuletzt können Selbstständige u.U. ein Ersatzeinkommen beantragen (Überbrückungsrecht). Dies bezieht sich auf genau definierte Berufsgruppen, zu denen Landwirte nicht zählen.

Wir weisen darauf hin, dass es zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht ist, die eine oder andere Unterstützung zu beantragen. Hiermit sollte gewartet werden, bis die Krise überstanden ist und ein genauerer Überblick über den Schaden und die wirtschaftlich-finanzielle Situation vorliegt.

Callcenter für Selbständige

Bei Zahlungsschwierigkeiten ist der erste Schritt, sich unverzüglich mit Ihrer Sozialversicherungskasse in Verbindung zu setzen.

Darüber hinaus stellt das INASTI seit Montag ein Callcenter mit 80 Leitungen für Selbstständige zur Verfügung, die sich über ihre sozialen Rechte oder die von der Bundesregierung beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen informieren möchten. Die Gratisnummer 0800/12.018 ist von Montag bis Freitag von 8 Uhr morgens bis 20 Uhr abends erreichbar.