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Zurück zu Aktuelles >Faktische Vereinigungen umwandeln!


Seit vergangenem Herbst schränkt das Gesellschaftsrecht den Begriff der faktischen Vereinigung stark ein. Als faktische Vereinigungen gelten neuerdings nur noch Zusammenschlüsse, die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen bzw. ihren Mitgliedern keine Gewinnbeteiligung ausschütten. Die gemeinsame Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes erfüllt dieses Kriterium naturgemäß nicht. Bestehende faktische Vereinigungen im landwirtschaftlichen Bereich müssen deshalb ihren Status in der Zentralen Unternehmensdatenbank (ZUD) abändern. Dies muss bis spätestens Ende dieses Monats erfolgen. Betroffene Vereinigungen können sich dazu an einen Unternehmensschalter wenden. SBB erledigt die Formalitäten ebenfalls für seine Kunden.