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Zurück zu Aktuelles >Feldmistlager: Wieder Kontrollen im Anmarsch


Dem Vernehmen nach schickt sich die wallonische Umweltbehörde auch in diesem Herbst wieder an, die Einhaltung der Auflagen für die Lagerung von Mist und Kompost im freien Feld penibelst zu überprüfen. Wir erinnern eindringlich daran, dass ein und dieselbe Stelle maximal 10 Monate lang als Lagerplatz genutzt werden darf. Die neue Lagerstelle muss mindestens 10 m von der alten entfernt angelegt werden. Die alte Stelle (inkl. einer Sicherheitszone von 10 m) darf frühestens nach einem Jahr erneut als Lagerplatz genutzt werden.

Weitere Auflagen sind:

     - Die Lagerstätte darf nicht in einer Hanglage (mehr als 10% Gefälle) angelegt sein (auch das wird auf das Genaueste geprüft),
     - das Lager darf sich weder in einer Senke (Geländetiefpunkt) noch in einer überschwemmungsgefährdeten Zone befinden und
     - es muss ein Mindestabstand von 20 m zu einem Abwasserkanal, einem Oberflächengewässer oder einem Brunnen/Quelle eingehalten werden.

Darüber hinaus müssen die Angaben zu den Lagerstätten unmissverständlich dokumentiert werden (auch auf die Einhaltung dieser Formalität wird bei einer Kontrolle großer Wert gelegt). Konkret muss der Landwirt ein Berichtheft vorlegen können (abgeheftete lose Blätter werden nicht akzeptiert), in dem die Nummer (laut Flächenerklärung) der Parzelle, auf der sich der Lagerplatz befindet, und das Datum, an dem der Haufen angelegt worden ist, eingetragen sind! Befinden sich mehrere Haufen auf derselben Parzelle, dann muss eine Skizze mit ihrer Anordnung und ihrer Nummerierung angefertigt werden. Änderungen müssen innerhalb von sieben Tagen eingetragen werden. Das Heft muss fünf Jahre aufbewahrt werden.

Wenn der neue Haufen in der Nähe des alten angelegt wird, dann empfehlen wir, Fotos von beiden Haufen zu machen, um zu belegen, dass ein ausreichender Abstand eingehalten wird. Um eine exakte Lokalisierung zu ermöglichen, sollten die Haufen in der Nähe von festen Markierungspunkten angelegt werden (z.B. ein markanter Baum oder Strauch).

Protect’eau-Informationsblatt mit einer Übersicht über alle Auflagen des Wallonischen Gülleerlasses (PGDA)