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Zurück zu Aktuelles >Geringfügige Cross-Compliance-Verstöße


Ende März hat die Generaldirektion Landwirtschaft, natürliche Ressourcen und Umwelt die betroffenen Landwirte schriftlich über die in der Kampagne 2017 festgestellten geringfügigen Verstöße gegen die Cross-Compliance-Auflagen informiert. Normalerweise führen Verstöße gegen die Cross-Compliance-Auflagen zu Abzügen von der Betriebsprämie. Wenn die festgestellten Verstöße jedoch als geringfügig eingestuft worden sind, kann man Abzüge umgehen, indem man die Situation behebt und der zuständigen Verwaltung fristgerecht (d.h. spätestens am kommenden 27. April) die entsprechenden Belege zustellt.