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Zurück zu Aktuelles >ggA-Anerkennung für BBB-Fleisch


Belgien strebt eine Anerkennung von Fleisch der Weißblauen Rasse als geschützte geografische Angabe (ggA) an. Bereits seit 2012 gehen die Bestrebungen von Haltern der Rasse in diese Richtung. Unterstützt werden sie dabei von mehreren Schlachtbetrieben. Das ausgearbeitete Lastenheft wurde mittlerweile von allen drei Regionen validiert.

Als Begründung dafür, dass die Rasse bzw. deren Fleisch die Einstufung als geschützte geografische Angabe verdient, werden zahlreiche Argumente angeführt:

  • Wallonien zählt mehr als 1,2 Mio. Rinder, die sich auf rund 9000 Betriebe verteilen. Zu 84% handelt es sich um Tiere der Weißblauen Rasse.
  • Das Fleisch weist einige Besonderheiten auf: Es ist magerer, zarter und blasser als das Fleisch anderer Rinderrassen und hat einen hohen Nährwert.
  • Die Vielfalt der Haltungs- und Mastsysteme bedingt breite Bandbreite von Geschmackseigenschaften: von sehr mager bis sehr saftig.
  • Mit einem Anteil von 84% am gesamten wallonischen Rindviehbestand spielt die BBB-Rasse eine aktive Rolle für die Umwelt: Landschaftserhaltung und -pflege, Sicherung der Artenvielfalt, Beitrag zum Klimaschutz durch Verwertung des wichtigen CO2-Speichers Grünland, ...

Die drei Regionen wollen den Antrag auf Anerkennung als ggA in Kürze gemeinsam einreichen. Sie hoffen, dass die ggA-Anerkennung 2018 effektiv werden kann. Dann darf nur noch Fleisch von BBB-Rindern, die in Belgien geboren, ausgezogen, gemästet, geschlachtet und zerlegt worden sind, als belgisches BBB-Fleisch gekennzeichnet und vermarktet werden. Davon verspricht man sich eine Reihe von Vorteilen für die BBB-Halter und die gesamte BBB-Kette, aber auch für das Tourismusgewerbe.