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Wallonien plant ein totales Anwendungsverbot von Glyphosat im privaten Bereich. Demnach darf dieses Totalherbizid weder vom Eigentümer selbst noch auf dessen Auftrag von einem professionellen Anwender in Parks, Gärten, Einfahrten, … ausgebracht werden. Auf Vorschlag von Umweltminister Di Antonio hat die Regierung in erster Lesung einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Es wird erwartet, dass der Vorschlag die verbleibenden parlamentarischen Hürden bis Ende dieses Jahres überwindet und 2017 in Kraft tritt.

Di Antonio plant darüber hinaus auch Anwendungsverbote bzw. -einschränkungen im professionellen Bereich. Ab dem 1. Juni 2018 sollen in einem noch zu definierenden Umkreis um Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Altenheimen, … „spezifische Maßnahmen“ bezüglich des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln gelten, die „ein Risiko für die Gesundheit, die Natur und Umwelt darstellen“. Dabei hat der Minister vorrangig Glyphosate und die Insektizide-Klasse der Neonicotinoïde im Visier. Und ab Juni 2019 soll der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf öffentlichem Eigentum (u.a. an Straßenrändern) generell verboten werden.