In Sachen Übernahme- bzw. Ersteinrichtungsbeihilfe treten neue Probleme auf. Im 2. und im 3. Trimester 2016 wurde jeder dritte Antrag abgelehnt, teils weil die Bedingungen nicht erfüllt waren, teils wegen unzureichender Geldmittel. Insgesamt erhalten in diesen sechs Monaten nur 79 von 118 Antragstellern die Beihilfe. Die restlichen 39 gehen leer aus, haben aber die Möglichkeit, einen neuen Antrag einzureichen.
Damit nicht genug. Denn Junglandwirte, die vom Neben- in den Haupterwerb wechseln möchten, erwartet eine ganz böse Überraschung: Nach aktuellem Stand der Dinge haben sie kein Anrecht auf die Übernahme- oder Ersteinrichtungsbeihilfe. Die Wallonische Region ist zwar willig, aber die EU schiebt ihr einen Riegel vor: Sie lässt keine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenerwerb zu. Wer bereits als Nebenerwerbslandwirt niedergelassen ist, ist nach EU-Definition Landwirt, so dass ein Wechsel in den Haupterwerb nicht mehr als Ersteinrichtung eingestuft werden kann … und damit basta.