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Zurück zu Aktuelles >Keine Gülle vor dem 16. Januar!!!


Achtung: Die Sperrfrist für die Gülleausbringung auf Grünland läuft bis zum 15. Januar einschließlich. Die Verlängerung der Ausbringungsperiode im vergangenen Herbst auf den 20. Oktober hat keine Auswirkungen auf das Ende der Sperrfrist. Insofern es die Witterungs- und Bodenverhältnisse erlauben, darf Gülle ab dem morgigen Mittwoch, 16. Januar ausgebracht werden.