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Zurück zu Aktuelles >Knapp 2300 AUM-Voranträge


Landwirte, die in diesem Jahr einen neuen Fünfjahresvertrag für Agrarumweltmaßnahmen (AUM) oder die Biolandwirtschaft abschließen möchten, mussten bis Ende November vergangenen Jahres ein Vorantrag gestellt haben. Der definitive Antrag muss über die anstehende Flächenerklärung eingereicht werden.

Mittlerweile liegt eine Bilanz der Voranträge vor. Demnach wurden 290 Voranträge für die Biolandwirtschaft eingereicht. Im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen beläuft sich die Zahl der Voranträge auf insgesamt 2 291, darunter 468 Anträge für Methoden, die ein Expertengutachten erfordern (MC-Methoden).

Die Anträge verteilen sich wie folgt:

- Futterautonomie (MB 9): 411

- Hecken und Baumreihen (MB 1a): 369

- naturnahes Grünland (MB 2): 268

- begraste Wendestreifen (MB 5): 252

- Sträucher, alleinstehende Bäume und Baumgruppen (MB 1b) : 192

- Tümpel (MB 1c): 170

- bedrohte Rassen (MB 11): 121

- umweltfreundlicher Ackerbau (MB 6): 40

Bei den MC-Methoden, die ein Expertengutachten erfordern, beziehen sich 60% auf die Methode MC 4 „biologisch wertvolles Grünland“ (252 Anträge). Es folgen:

- bepflanzter Ackerstreifen (MC 8): 111

- agrarökologischer Aktionsplan (MC 10): 57

- Überschwemmungsgrünland (MC 3): 27

- bepflanzte Ackerparzelle (MC 7): 21

Von den MC-Anträgen erhielten drei Viertel (78%) ein positives Gutachten von Natagriwal.