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Zurück zu Aktuelles >Kulisse der benachteiligten Gebiete vorerst unverändert


Die derzeitigen Kriterien für die Einstufung als benachteiligtes Gebiet stammen aus dem Jahr 1975. Viele Mitgliedstaaten haben diese Kriterien teilweise nach eigenem Ermessen festgelegt. Nach Einschätzung des EU-Rechnungshofs hat dies zu einer Ungleichbehandlung von Gebieten mit ähnlichen Benachteiligungen in den einzelnen Mitgliedstaaten geführt. Die EU-Kommission hat die Mitgliedstaaten deshalb angehalten, die Ausweisung als benachteiligtes Gebiet auf der Grundlage von acht bodenklimatischen Kriterien bis spätestens 1. Januar 2018 zu überarbeiten. Viele Mitgliedstaaten können diesen Stichtag jedoch nicht einhalten. Das EU-Parlament hat deshalb vorgeschlagen, die Neuabgrenzung der Gebiete mit naturbedingten Nachteilen um ein Jahr zu verschieben. Die Wallonische Region hat deshalb beschlossen, die derzeitige Regelung um ein Jahr zu verlängern.

In einer Pressemitteilung weist der wallonische Landwirtschaftsminister Collin auch darauf hin, dass Wallonien daran gelegen ist, die derzeitige Gebietskulisse weitestgehend beizubehalten. Ein entsprechendes Dossier sei bei der EU-Kommission eingereicht worden.