Die Föderalregierung hat die gesamte Nahrungsmittelkette als vitalen Schlüsselsektor von strategischer Bedeutung eingestuft. Damit dürfen die landwirtschaftlichen Betriebe, ihre Zulieferer und ihre Abnehmer sowie sämtliche nachgelagerten Verarbeitungsunternehmen wie z.B. Molkereien, Schlacht- und Zerlegebetriebe, … ihre wirtschaftlichen Aktivitäten weitgehend unverändert weiterführen. Auch die Zulieferer von Produktionsmitteln (Dünge-, Pflanzenschutz-, Futtermittel, usw.) und Dienstleister (landwirtschaftliche Lohnunternehmer, Tierärzte, …) können weiter aktiv sein. Darin eingeschlossen sind auch dringende Reparaturarbeiten an Maschinen, die unverzichtbar sind für die Weiterführung der landwirtschaftlichen Produktion (z.B. Melkanlage oder Milchkühltank). Einzige Auflage ist, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um wo immer möglich „social distancing“ zu gewährleisten. Ist näherer Kontakt unvermeidbar, darf trotzdem weitergearbeitet werden.