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Zurück zu Aktuelles >Milchmengenreduzierung: Entschädigung ist steuerfrei


Die im Frühjahr 2017 erhaltene Entschädigung für die freiwillige Reduzierung der Milchproduktion im Herbst 2016 muss nicht versteuert werden.

Um gegen die Milchkrise anzugehen, hatte die EU den Milcherzeugern im Herbst 2016 angeboten, ihre Produktion gegen Entschädigung von 14 Cent pro Liter Lieferverzicht gegenüber der Vorjahresmenge zu drosseln. Die wallonische Regierung hatte diesen Betrag bis zu einer bestimmten Milchmenge zusätzlich um 10 Cent/l aufgestockt. Insgesamt wurden von Oktober 2016 bis Januar 2017 auf diese Weise rund 34 Mio. l Milch vom Markt genommen (knapp 16 Mio. l in Flandern und gut 18 Mio. in Wallonien).

Im Normalfall müssen europäische Gelder mit einem Satz von 16,5% versteuert werden. Da es sich jedoch um eine Entschädigung für eine Nichtproduktion in Krisenzeiten handelt, sieht die Regierung von einer Besteuerung ab.