In den vergangenen Monaten hat die wallonische Umweltbehörde in zahlreichen Betrieben die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Sachen Lagerung von Mist und Kompost auf dem Feld kontrolliert. Dem Vernehmen nach sind dabei sehr viele Verstöße festgestellt worden und es hagelt derzeit Protokolle. Wir sind von der zuständigen kontrollierenden Beamtin kontaktiert worden mit der Bitte, die gesetzlichen Auflagen in Erinnerung zu rufen und deren Einhaltung anzumahnen.
Zur Erinnerung:
Die Lagerung von Mist und Kompost auf dem Feld ist nur unter gewissen Auflagen erlaubt:
* Es muss ein Mindestabstand von 20 m zu einem Abwasserkanal, einem Oberflächengewässer oder einem Brunnen/Quelle eingehalten werden.
* Die Lagerstätte darf nicht in einer Hanglage (mehr als 10% Gefälle) angelegt sein.
* Das Lager darf sich weder in einer Senke (Geländetiefpunkt) noch in einer überschwemmungsgefährdeten Zone befinden.
*Ein und dieselbe Stelle darf maximal zehn Monate lang als Mist- bzw. Kompostlagerplatz genutzt werden.
* Die neue Lagerstelle muss sich mindestens 10 m von der alten entfernt befinden.
* Die alte Stelle zuzüglich einer Sicherheitszone von 10 m darf frühestens nach einem Jahr erneut als Mist- bzw. Kompostlagerplatz genutzt werden.
Dokumentationspflicht
Die Nummer (laut Flächenerklärung) der Parzelle, auf der sich der Lagerplatz befindet, und das Datum, an dem der Haufen angelegt worden ist, müssen schriftlich dokumentiert werden. Die Form des Berichtsheftes ist frei, vorausgesetzt, dass keine Seite herausgerissen werden kann, ohne Spuren zu hinterlassen. Konkret bedeutet dies, dass die Angaben in ein Heft eingetragen werden müssen; abgeheftete lose Blätter werden nicht akzeptiert.
Befinden sich mehrere Haufen auf derselben Parzelle, dann muss eine Skizze mit ihrer Anordnung und ihrer Nummerierung angefertigt werden. Änderungen müssen innerhalb von sieben Tagen eingetragen werden. Das Heft muss fünf Jahre aufbewahrt werden.
Wird der neue Haufen in der Nähe des alten angelegt, dann empfehlen wir, Fotos von beiden Haufen zu machen, um zu belegen, dass ein ausreichender Abstand eingehalten wird. Um eine exakte Lokalisierung zu ermöglichen, sollten die Haufen in der Nähe von festen Markierungspunkten angelegt werden (z.B. ein markanter Baum oder Strauch).