Seit dem vergangenen Jahr werden die Pachtkoeffizienten zur Bestimmung der Pachtobergrenzen jährlich von der wallonischen Regierung festgelegt. Seit dem 1. Januar gelten deshalb neue Koeffizienten. Diese berücksichtigen einerseits die landwirtschaftliche Konjunkturlage und die Entwicklung der Einkommen in der Landwirtschaft und andererseits die Entwicklung der Lebenshaltungskosten.
Zur Erinnerung: Die gesetzliche Pachtobergrenze entspricht dem Produkt der Multiplikation des nicht indexierten Katastereinkommens mit dem jeweiligen Pachtkoeffizienten.
Pachtkoeffizienten 2018 in der Provinz Lüttich
- Hochardennen: Ländereien: 3,64 (-0,19) - Gebäude: 8,93 (-0,47)
- Weidegegend: Ländereien: 3,60 (-0,19) - Gebäude: 8,66 (-0,46)