Das Pachtgesetz legt Pachtobergrenzen fest. Der Pachthöchstbetrag entspricht dem Produkt aus der Multiplikation des nicht indexierten Katastereinkommens mit dem Pachtkoeffizienten der landwirtschaftlichen Region. Die Pachtkoeffizienten werden jährlich von der Regierung festgelegt, um die landwirtschaftliche Konjunkturlage und die Entwicklung der Einkommen in der Landwirtschaft einerseits und die Entwicklung der Lebenshaltungskosten andererseits zeitnah zu berücksichtigen. Damit will man gewährleisten, dass die Pachtpreise die wirtschaftlichen und finanziellen Zwänge beider Parteien, der Pächter und der Verpächter, Rechnung tragen.
Für das Jahr 2023 gelten die in Tabelle 1 angeführten Koeffizienten. Gegenüber 2022 werden die für die beiden hiesigen landwirtschaftlichen Regionen (Hochardennen und Lütticher Weidegegend) geltenden Koeffizienten sowohl für Ländereien als für Gebäude um 5% angehoben.
Wir weisen darauf hin, dass diese Koeffizienten für „normale“ Pachtverträge (d.h. Verträge mit eine Erstperiode von neun Jahren) gelten. Wird bei Vertragsabschluss eine längere Erstperiode vereinbart, dann erhöht sich die gesetzliche Höchstpacht um je nach Dauer bis zu 25% (Gebäude) bzw. 50% (Ländereien).