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Zurück zu Aktuelles >Neue Pachtkoeffizienten für 2017


Statt alle drei Jahre durch provinziale Kommissionen werden die Koeffizienten zur Bestimmung der Pachtobergrenze jährlich von der wallonischen Regierung neu festgelegt. Diese Neuerung findet erstmals für das Jahr 2017 Anwendung. Gegenüber den bisher geltenden Werten werden die Koeffizienten geringfügig gesenkt (Tabelle 1). Damit wird einerseits der landwirtschaftlichen Konjunkturlage sowie der Entwicklung der Einkommen in der Landwirtschaft und andererseits der Entwicklung der Lebenshaltungskosten Rechnung getragen.

Die Höchstpacht ergibt sich aus der Multiplikation des nicht indexierten Katastereinkommens mit dem jeweiligen Pachtkoeffizienten.