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In Wallonien werden etwa 70% der landwirtschaftlichen Nutzfläche als Pachtland bewirtschaftet. Das wallonische Parlament hat kürzlich einem Gesetzestext zugestimmt, der die bestehende Gesetzgebung in Sachen Pachtobergrenze reformiert.

Bei den Konzertierungen der repräsentativen Verbände der vom Pachtgesetz betroffenen Parteien hat sich schnell herausgestellt, dass die aus dem Jahr 1969 datierende Gesetzgebung zur Bestimmung der Pachtobergrenze seinen angedachten Zweck unter den aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten der Landwirtschaft nicht mehr erfüllt und deshalb nicht mehr zeitgemäß ist.

Im neuen Gesetz wird am Prinzip der Pachtobergrenzen festgehalten. Diese ergibt sich aus der Multiplikation des nicht indexierten Katastereinkommens mit dem jeweiligen Pachtkoeffizienten. Statt alle drei Jahre durch provinziale Kommissionen werden die Pachtkoeffizienten jährlich von der Regierung festgelegt. Sie sollen in Zukunft einerseits die landwirtschaftliche Konjunkturlage und die Entwicklung der Einkommen in der Landwirtschaft und andererseits die Entwicklung der Lebenshaltungskosten berücksichtigen. Damit will man gewährleisten, dass die Pachtpreise die wirtschaftlichen und finanziellen Zwänge beider Parteien, der Pächter und der Verpächter, besser berücksichtigen.

Das neue System, das 2017 in Kraft tritt, weist laut Collin zwei Vorteile auf: Objektivität und Flexibilität. Die Koeffizienten müssten nicht mehr wie in der Vergangenheit mühsam und subjektiv zwischen Vertretern der Pächter und der Verpächter ausgehandelt werden. Und die Umstellung auf eine jährliche Anpassung der Koeffizienten gewährleiste, dass der Entwicklung der Einkommen in der Landwirtschaft und der Lebenshaltungskosten flexibler, zeitnäher Rechnung getragen werde.