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Zurück zu Aktuelles >Sanktionen bei verspäteter Meldung von Viehbewegungen


Viehbewegungen (Geburten, Zukäufe, Abgänge) müssen innerhalb von sieben Tagen in Sanitel gemeldet werden. Es kommt aber immer wieder vor, dass diese Frist – aus welchem Grund auch immer – nicht eingehalten werden kann. Diese Nachlässigkeit kann u.U. finanzielle Sanktionen nach sich ziehen.

Die landwirtschaftlichen Berufsorganisationen und die Verwaltung haben sich darauf geeinigt, bei der Bewertung der verspäteten Meldungen eine gewisse Toleranzgrenze gelten zu lassen. Gelegentliche Verspätungen in geringem Umfang werden somit nicht (sofort) mit Abzügen von der Betriebsprämie geahndet. Andererseits lässt man unvertretbare Missstände nicht durchgehen.

Die Toleranzschwelle kombiniert die Häufigkeit der Überschreitung der 7-Tage-Frist mit dem globalen Meldeverhalten. Letzteres wird anhand der durchschnittlichen Anzahl Tage bis zur Meldung der Viehbewegungen beurteilt.

Bei Überschreitung der Toleranzgrenze wird dem Betroffenen entweder die gelbe oder die rote Karte gezeigt.

Die gelbe Karte ist eine Verwarnung. Sie gilt als Mahnung, die Meldefristen in Zukunft einzuhalten (d.h. sich innerhalb des Toleranzbereichs zu bewegen).

Wem die gelbe Karte gezeigt wurde, der erhält bei erneutem Überschreiten der Toleranzgrenze die rote Karte, sprich: Es wird ein Teil der Betriebsprämie als Sanktion einbehalten.

Die rote Karte wird jetzt bereits denjenigen Betrieben gezeigt, die ihre Viehbewegungen im vergangenen Jahr unverantwortlich oft und im Schnitt viel zu spät gemeldet haben. Die Höhe der Kürzung der Betriebsprämie richtet sich nach der Häufigkeit und dem Ausmaß der Verspätungen; sie reicht von 1 bis 5%.

Achtung: Im Wiederholungsfall wird die Sanktion verdoppelt! Und: Auch Betriebe, die momentan mit einer gelben Karte davonkommen, gelten bei erneutem Überschreiten der Toleranzschwelle als Wiederholungstäter!