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Zurück zu Aktuelles >Schwarzwild: Wird zur Jagd geblasen?


Vielleicht hat der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) hierzulande auch sein Gutes für die Landwirte, insofern sie keine Schweinehalter sind: Minister Collin ist willens, die Schwarzwildbestände drastisch zu dezimieren.

Die milden Winter der vergangenen Jahre und die Aufeinanderfolge mehrerer guter Mastjahre mit üppiger Eichel- und Bucheckernproduktion haben sich sehr günstig auf die Fortpflanzungsrate des Schwarzwilds ausgewirkt. Es müssen deshalb dringend Maßnahmen ergriffen werden, um die Bestandsdichte auf ein für die Natur, die Artenvielfalt, das ökologische Gleichgewicht und … die Landwirte erträgliches Maß zurückzuschrauben. Der für Natur, Forstwesen und Jagd zuständige Minister Collin nimmt für sich in Anspruch, in seiner Amtszeit bereits zahlreiche Maßnahmen in diesem Sinne getroffen zu haben wie z.B. die Vereinfachung der Genehmigungen von Vernichtungsjagden (seit Herbst 2017) und die Verlängerung der Jagdzeit auf Schwarzwild bis Ende Februar (2018 und 2019). Diese Maßnahmen hätten gefruchtet, so der Minister, denn die wallonische Schwarzwild-Jagdstrecke sei von 19.825 Tieren im Jagdjahr 2013-2014 auf 28.487 im Jagdjahr 2017-2018 angestiegen (+43%).

Wohl nicht zuletzt „dank“ der ASP ist der Minister zu der Erkenntnis gelangt, dass dies nicht ausreicht. Nunmehr erlässt er als Zielvorgabe, die Gesamtpopulation an Schwarzkitteln innerhalb von knapp anderthalb Jahren (bis Anfang März 2020) zu halbieren. Nördlich der Samber-Maas-Linie zieht der Minister sogar eine vollständige Ausrottung des Schwarzwilds in Betracht.

In einem ersten Schritt soll die Jagdstrecke in der laufenden Jagdsaison (d.h. bis 1. März 2019) gegenüber der Saison 2017-2018 um 30% gesteigert werden. Um dies zu erreichen, will Collin alle Jagdinhaber verpflichten, im Januar und Februar mindestens Gesellschaftsjagden (Drück- oder Treibjagd) in ihren Revieren durchzuführen. Um frühzeitig abschätzen zu können, ob die Jäger im Plansoll liegen, wird die Forstverwaltung angehalten, die Entwicklung der Jagdstrecken permanent im Auge zu behalten. Darüber hinaus soll die Verwaltung regelmäßig eine Einschätzung der Fortpflanzungsrate in 20 repräsentativen Gebieten abgeben. Um die Geschlechtsreife und das Fortpflanzungspotenzial nicht durch ein noch üppigeres Futterangebot weiter anzuheizen, ist eine Erntepflicht für Maiskulturen bis zu einem bestimmten Datum in Vorbereitung. Auch über die Zweckmäßigkeit der Ablenkungsfütterung soll nachgedacht werden; kurzfristig sieht der Minister aber von einem Verbot ab, weil die Ablenkungsfütterung nach Einschätzung der Experten den Bejagungserfolg verbessert und so letztendlich einen Betrag zur Dezimierung der Bestände leistet. Und nicht zuletzt soll auch die Möglichkeit einer Nachtschusserlaubnis im freien Feld (außerhalb von Waldgebieten) auf dem gesamten wallonischen Territorium geprüft werden.