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Zurück zu Aktuelles >Sozialbeiträge: Krisenmaßnahmen für Landwirte


Der föderale Minister Willy Borsus will eigenen Angaben zufolge die Selbstständigen in die Lage versetzen, ihre Sozialbeiträge schnell an ihre wirtschaftlich-finanzielle Realität anzupassen.
Selbstständige in Sektoren, die sich in einer Krise befinden, können in den Genuss von Vergünstigungen im Zusammenhang mit der Zahlung ihrer Sozialbeiträge kommen. Dies beinhaltet u.a. die offizielle Anerkennung der Landwirtschaft als Krisensektor.

Bei den bereits bestehenden Vergünstigungen handelt es sich um die Möglichkeit:
- der Stundung der Sozialbeiträge ohne Anrechnung von Verzugsstrafen und Zinsen und
- der Senkung der Sozialbeiträge.

Damit die Senkung der Sozialbeiträge genehmigt werden kann, musste der Beitragspflichtige bisher nachweisen, dass der Wirtschaftssektor, in dem er tätig ist, sich in einer Krise befindet. Mit der offiziellen Anerkennung der Landwirtschaft als Krisensektor entfällt diese Nachweispflicht für Landwirte. Allerdings muss nach wie vor stichhaltig belegt werden, dass das erwartete Einkommen 2016 eine gewisse Schwelle (26.021,32 bzw. 13.010,66 Euro) nicht überschreiten wird. Dieser Nachweis kann z.B. durch die jüngsten MwSt.-Erklärungen oder Molkereigeldabrechnungen erbracht werden.

Bezüglich der Landwirte im Pauschalsystem der Einkommensbesteuerung sind die Sozialversicherungskassen aufgefordert worden, die Prozedur zur Senkung der provisorischen Beiträge pragmatisch anzugehen. Grundsätzlich gilt allerdings: Wenn die Vorauszahlung zu gering ausfällt, ist die Sozialversicherungskasse genötigt, eine einmalige Erhöhung von 10% auf den Fehlbetrag anzurechnen zuzüglich eines Aufschlags von 3% pro Verzugsquartal. Minister Borsus versichert in einer Pressemitteilung aber, dass das Risiko von Zuschlägen aufgrund zu geringer Vorauszahlungen gering ist; in diesem Fall könnten die Landwirte die Schwierigkeit genauer Einkommensvorausschätzungen im Landwirtschaftssektor geltend machen, um eventuelle Zuschläge wieder annullieren zu lassen.

Zusammenfassend die Erleichterungen und Vergünstigungen für Selbstständige im landwirtschaftlichen Sektor:
- Anerkennung der Landwirtschaft als Krisensektor (neu),
- Vereinfachung der Anträge auf Befreiung von den Sozialbeiträgen des 4. Trimesters 2015,
- Vereinfachung der Anträge auf Befreiung von den Sozialbeiträgen bis zum 2. Trimester 2016,
- Rückstellung der Zahlungsfrist gestundeter Sozialbeiträge bis zum 2. Trimester 2016 um ein Jahr, und dies ohne Anrechnung von Verzugsstrafen und Zinsen,
- Vereinfachungen des Nachweises wirtschaftlich-finanzieller Schwierigkeiten im Hinblick auf eine Senkung der provisorischen Sozialbeiträge (neu) und
- im Fall von Betrieben im System der Pauschalbesteuerung: ein pragmatischer Ansatz bei der späteren Regularisierung der Sozialbeiträge (neu).

Diese Krisenmaßnahmen sollen Ende des Jahres einer Beurteilung unterzogen werden.