Ab dem 1. Oktober 2021 muss eine 6 Meter breite ständige Pflanzendecke (SP) an Wasserläufen entlang von Ackerflächen angelegt werden. Ein zweiseitiges Infoblatt von Protect’eau, Natagriwal und Fourrages Mieux beantwortet sechs häufig gestellte Fragen zu dieser Thematik:
- Wer ist betroffen?
- Wie ist die Breite des Streifens zu messen?
- Wie sollte die Pflanzendecke zusammengesetzt sein?
- Bis wann muss sie angelegt sein?
- Wie kann sie bewirtschaftet werden?
- Kann sie als Agrar-Umwelt-Maßnahme deklariert werden?