Am Mittwoch vergangener Woche (13. März) fand die dritte „regionale Taskforce“ statt. Die Minister Borsus (Landwirtschaft) und Tellier (Umwelt) waren persönlich zugegen. Ministerpräsident Di Rupo und Minister Henri waren durch leitende Kabinettsmitarbeiter vertreten. Auf dem Tisch lagen die ominösen „100 Forderungen“. Von diesen wurden 40 als weniger prioritär oder kaum umsetzbar eingestuft. Damit bleiben noch immer 60 Vorschläge auf dem aktuellen Verhandlungstisch.
Aktiver Landwirt
Eine Woche später, am 20. März, fand eine erste Arbeitssitzung mit dem Kabinett Borsus und führenden Beamten zu Thema „aktiver Landwirt“ statt. Worum geht es? - Die EU-Kommission hat bisher nicht zugelassen, dass Personen, die eine Alterspension beziehen oder ein gewisses Alter erreicht haben, von den GAP-Prämienzahlungen ausgeschlossen werden. Jüngst hat Frankreich einen Durchbruch erzielt und von der EU Kommission die Genehmigung erhalten, den „aktiven Landwirt“ neu zu definieren. Demnach darf Frankreich seit vergangenem Jahr Personen, die eine Pension beziehen, von den Prämien für „aktive Landwirte“ ausschließen. Daraufhin haben mehrere Länder Änderungen der Zulassung zum „aktiven Landwirt“ vorgenommen.
Mit der GAP 2023 war eine solche Änderung auch in der Wallonie geplant, aber die Sache konnte nicht rechtzeitig abgeschlossen werden, weil noch Einzelheiten mit dem nationalen Pensionsamt geregelt werden mussten. Die jüngsten Protestaktionen haben dieser wichtigen Akte eine neue Dynamik verliehen. Der Bauernbund steht hinter dieser Entwicklung und hofft, dass nun endlich eine konkrete Umsetzung folgt.
„Sofa-Bauern“
Ein weitere heikle Fragestellung ist die der „Sofa-Bauern“: Wie kann man bei der Definition des „aktiven Landwirt“ besser vermeiden, dass Personen oder Gesellschaften Prämien im Bereich Landwirtschaft beziehen, obwohl sie keine wirkliche landwirtschaftliche Produktion betreiben? Hier ein gerechte Definition zu finden, ist ein schwieriges Unterfangen. Ziel der Bestrebungen ist es vor allem, jungen Landwirten Zukunftschancen zu bieten, indem man ihnen den Zugang zu Land erleichtert. Dazu müssen Trittbrettfahrer des Systems herausgefiltert werden, um sowohl das Geld als auch die Flächen für die zukünftige Generation von Landwirten freizumachen.
Umwelt
Am 19. März hatte das Kabinett von Umweltministerin Tellier zur Beratung von zwei Punkten eingeladen. Dabei ist etwas Bewegung in die Auszäunungspflicht von klassierten Gewässern gekommen. : Seit dem 1. Januar 2023 darf mehr zu klassierten Wasserläufen haben. Dieses Verbot des Zugangs von Weidetieren zum Wasserlauf soll gelockert werden. Demnach soll unter gewissen Auflagen ein Zugang von maximal 4 m pro Parzelle bzw. pro 100 m Bachlauf als Tränke erlaubt werden. Von dieser Lockerung sollen jedoch bestimmte Situation ausgenommen bleiben wie u.a. Parzellen in N2000-Gebieten. Mehr dazu in unserer morgigen Ausgabe von „der Bauer“.
Urbanismus
Auch auf DG-Ebene bewegt sich was. Am 7. März fand der zweiter Verhandlungstermin in Eupen mit dem für Raumordnung zuständigen Minister Antoniadis und Experten der Materie statt. Die erste Hälfte unserer Forderungen wurden anhand von konkreten Praxisbeispielen erklärt und eingehend besprochen. Einige vielversprechenden Pisten wurden haben sich bereits ergeben. Am 3. April gehen die Verhandlungen weiter. Nach der ersten Verhandlungsrunde hat der Minister verschiedene beratende Gremien angeschrieben und dürfte somit technische Aspekte abgeklärt haben. Wir erwarten, dass der Minister uns am 3. April schon konkrete Lösungen aufzeigen kann. Bei der Sitzung werden auch die restlichen Forderungen gemeinsam bearbeitet.